Informationsvorlage - 2025/2813

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach § 45 SGB VIII ist jeder Träger betriebserlaubnispflichtiger Einrichtungen dazu verpflichtet, ein Konzept vorzuhalten, welches die pädagogischen und organisatorischen Prozesse beschreibt.

 

Die zu bearbeitenden Prozesse wurden durch die Oberste Landesjugendbehörde (Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes) an alle landesweiten Träger wie auch päd. Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Hort) mittels „Prüfschema zur qualitativen Bewertung einer Konzeption“ (s. Anhang) weitergereicht, um diese entsprechend zu bearbeiten. Nach der Bearbeitung prüfte die Oberste Landesjugendbehörde das Dokument und gab mittels Prüfschema nochmals Rückmeldung an den Träger sowie an die betroffenen Einrichtungen.

Nach erstmaliger Überprüfung wurden die Träger wie auch deren Einrichtungen dazu angehalten, die Konzeption zu den noch auszuarbeitenden bzw. den zu vervollständigenden Kriterien zu überarbeiten.

Dies geschah hinsichtlich des Kinderschutzkonzepts kitaindividuell, da hier räumliche und inhaltliche Unterschiede auch zu einer zwangsläufigen Unterschiedlichkeit der Kinderschutzkonzepte führte bzw. nur in einigen Kindertageseinrichtungen Verbesserungsbedarfe gem. Prüfschema bestanden. Allgemeingültige Standards wurden jedoch durch den Prozess „4.2. Wahrung des Kindeswohls“ im Qualitätshandbuch Träger übergreifend gefasst, sodass den Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort entsprechende Arbeitsmaterialien zur Verfügung standen bzw. stehen (s. Anhänge zu 4.2.) und diese verpflichtend anzuwenden sind. Hinsichtlich des sexualpädagogischen Konzepts (s. Anhang), welches ein Bestandteil des Kinderschutzkonzepts darstellt, geschah eine übergreifende Überarbeitung für alle städtischen Kindertageseinrichtungen, da hier in jeder Einrichtung Verbesserungsbedarf gem. Prüfschema bestand.

In verschiedenen Arbeitsgemeinschaften wurden übergreifende Grundlagen für das Kinderschutzkonzept festgelegt und trägerseitig entsprechend schriftlich gefasst. Eine direkte Einbindung der päd. Teams war in der Folge notwendig, um die theoretischen wie auch praktischen Grundlagen zu besprechen und ggf. kitaindividuelle Besonderheiten zu fassen.

Zur Auffrischung des Wissens wie auch zur Weiterentwicklung der Teams fanden bzw. finden daher alle zwei Jahre interne Schulungen auf Team- wie auch zusätzlich auf Leitungsebene mit einer Expertin auf diesem Gebiet statt. Jene Expertin wird durch die Oberste Landesjugendbehörde empfohlen und ihre Fachkompetenz entsprechend landesweit geschätzt.

Ferner fanden im Jahr 2024 kitaübergreifende Teamschulungen zur Sexualpädagogik statt, um zum einen die Wichtigkeit im Sinne des Kinderschutzes, zum anderen jedoch auch die gemeinsame Haltung zu dieser besonderen Thematik herzustellen. Diese Schulungen fanden nach Empfehlung der Obersten Landesjugendbehörde durch die Beratungsstelle Nele statt.

Die interne Überprüfung erfolgte neben den Kindertageseinrichtungen in letztlicher Rücksprache mit o.g. Expertin. Ebendiese Expertin ist als Gast für die Sitzung am 08.04.2025 geladen und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Die Einzelfassungen zu den kitaindividuellen Kinderschutzkonzepten wie auch die gemeinsam erarbeitete Fassung des sexualpädagogischen Konzepts (s. Anhang) liegen der Obersten Landesjugendbehörde vor. Mit der OLJB ist eine Einbindung des sexualpädagogischen Konzepts in die Elternarbeit besprochen, um auch hier entsprechende Transparenz zu wahren. Trägerseitig wird zudem eine Transparenz hinsichtlich des gesamten Prozesses „Wahrung des Kindeswohls“ als notwendig erachtet. Zur Etablierung des Kinderschutzkonzepts inklusive des sexualpädagogischen Konzepts werden die Eltern und Erziehungsberechtigten im Mai 2025 zu Elternabenden in jeder Kita eingeladen, in denen die Vermittlung der Konzepte gemeinsam mit einigen Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort stattfindet. Benannte Expertin nimmt hier ebenfalls teil und steht auch an diesen Terminen für Rückfragen zur Verfügung.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass die Inhalte des Kinderschutzkonzepts den aktuellen wissenschaftlichen Standards und Expertisen in der frühkindlichen Bildung entsprechen. Hinsichtlich des sexualpädagogischen Konzepts erfolgte die Umsetzung in den Kindertageseinrichtungen bereits in großen Teilen inhärent, sodass die Inhalte nicht als grundsätzliche Neuausrichtung zu verstehen sind. Vielmehr ist die praktische Arbeit als theoretisches Fundament verschriftlicht und zusätzlich ergänzt worden. 

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