Beschlussvorlage - 2025/2801

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen folgende Stadtratsmitglieder in den Stiftungsrat der Völklinger Energiestiftung zu entsenden:

 

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Die Amtszeit beträgt 3 Jahre.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 10 der Satzung der Völklinger Energiestiftung kann der Stadtrat zwei Mitglieder aus seinen Reihen in den Stiftungsrat entsenden. Aufgrund des Ablaufes der Amtszeit sind zwei Mitglieder neu zu benennen.

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 09.06.2024 ergäbe sich in einem möglichen Wahlverfahren bei Anwesenheit aller 51 Stadtratsmitglieder - unter der Annahme, dass diese für den Wahlvorschlag Ihrer eigenen Fraktion stimmen - nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren folgende Zuteilung:

 

                                               SPD-Stadtratsfraktion:  1 Mitglied

                                               CDU-Stadtratsfraktion:  1 Mitglied

 

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