Stellungnahme - 2025/2781-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zum Thema Anschaffung eines Rasenroboters

 

1. Es müssten zwei angeschafft werden.

 

2. Die Infrastruktur (Stromanschlüsse) müsste errichtet werden.

 

3. Die Parkstationen der Roboter müssen sich direkt am Rasenplatz befinden, damit diese ohne Hinernisse (Zaun Wildschweinschutz an der Barriere) nachts mähen können.

 

4. Das Geländer am Rasenplatz ist frei zugänglich, es besteht kein Diebstahlschutz.

 

5. Nach den ersten Gesprächen mit dem Fachdienst Finanzmanagement werden im Haushaltsjahr 2025 keine Rasenpflegegeräte mit eingeplant.

 

Zu diesem Thema sollte ein erneutes Gespräch zwischen Verwaltung und Ortsvorsteher erfolgen.

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