Informationsvorlage - 2025/2736

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die über den Wahlvorschlag der CDU in den Ortsrat Ludweiler gewählte Frau Carolin Mathieu hat ihr Mandat niedergelegt.

 

Nach dem Wahlvorschlag der CDU wurde Frau Miriam Schorn-Werle als Ersatzperson festgestellt (§§ 43, 44 KWG und §§ 56, 57 KWO). Frau Schorn-Werle hat per Schreiben erklärt, dass sie die Wahl annimmt.

 

Gemäß § 74 Nr. 3 i.V.m. § 33 Abs. 2 KSVG ist Frau Miriam Schorn-Werle vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung von dem Oberbürgermeister oder seinem Vertreter durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

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