Antrag - 2025/2707-001

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FAQ / Häufig gestellte Fragen auf der Website der Stadtwerke

Die Information auf der Website der Stadtwerke, dass die Kommunale Wärmeplanung in die Zuständigkeit der Klimaschutzmanagerin fallen, sind falsch. Der Katalog mit häufigen Fragen, den die Stadtwerke auch der Stadt zur Verfügung gestellt hat, der auch auf unserer Website abrufbar war, ist inzwischen offline.

 

Rolle der Klimaschutzmanagerin

Die Klimaschutzmanagerin wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aus dem Klima- und Transformationsfonds im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Ihre Aufgabe ist die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Klimaschutzmanagement für die Stadt Völklingen. Die kommunale Wärmeplanung ist personell nicht bei der Klimaschutzmanagerin verortet, aufgrund der Nebenbestimmungen des Fördermittelgebers ist dies nicht zulässig.

 

Gesetzeslage

Der Bundestag hat am 20. Dezember 2023 das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde die kommunale Wärmeplanung verpflichtend und Kommunen unter 100.000 Einwohnern müssen die Planung am 30. Juni 2028 abgeschlossen haben. Im Anschluss muss sie bis zum Jahr 2045 alle 5 Jahre fortgeschrieben, d.h. überprüft und ggf. angepasst werden.

Am 13. November 2024 hat der Landtag des Saarlandes das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung verabschiedet.

 

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie ist die Grundlage, um die Wärmeversorgung einer Kommune vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die Wärmeplanung startet mit einer Bestandsanalyse, in der der aktuelle Wärmeverbrauch und der absehbare Wärmebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden systematisch erhoben wird. In der anschließenden Potentialanalyse werden alle lokal und regional verfügbaren Möglichkeiten, Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu erzeugen, erfasst. Auf Basis dieser Analysen wird ein Zielszenario entwickelt, in dem die lokale Wärmeversorgung der Zukunft beschrieben wird. Damit entsteht ein Überblick darüber, woher die Wärme kommen soll, wie sie in die verschiedenen Gebiete verteilt wird und welche Netze die Wärmeerzeugung dabei unterstützen. Abschließend fasst die Umsetzungsstrategie Maßnahmen zusammen, die wir als Stadt selbst realisieren können.

 

Förderung der Stadt Völklingen und nächste Schritte

Die Stadt Völklingen hat am 05.04.2023 Fördermittel zur Erstellung der Wärmeplanung beim Bund beantragt. Dieser Antrag wurde, wie in allen Kommunen des Regionalverbandes Saarbrücken, abgelehnt. Der Bund verwies das „Teilkonzept Integrierte Wärmenutzung in Kommunen“ des Regionalverbandes Saarbrücken aus dem Jahr 2014. Dieses Konzept entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an die Wärmeplanung. Trotzdem konnten die Kommunen des Regionalverbandes nicht auf Fördermittel des Bundes zurückgreifen und mussten auf die Gesetzgebung und einhergehende Finanzierung des Landes warten.

Im Saarländischen Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung aus dem November 2024 und der zugehörigen Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs wird die Finanzierung der Wärmeplanung geregelt. Die Stadt Völklingen erhält im Rahmen der Konnexität Mittel, um unter anderem eine halbe Personalstelle über 2 Jahre zu finanzieren. Diese neu eingestellte Person wird die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans federführend vorantreiben und koordinieren. Dabei werden wir auf die Unterstützung eines externen Dienstleisters zurückgreifen. Diese Vorgehensweise, halbe Personalstelle bei der Kommune und Unterstützung durch Externe, ist durch das Land vorgesehen und entsprechend bei der Berechnung des Belastungsausgleichs berücksichtigt.

Wir planen ein Stellenangebot für eine Teilzeitstelle mit 50% der regulären Arbeitszeit zu veröffentlichen.

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