Stellungnahme - 2024/2553-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Reaktivierung Kita-Gebäude in Lauterbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
- beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt; Stadtplanung und -entwicklung; Kita, Grundschulen
- Antrag von:
- OV Roskothen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ortsrat Lauterbach
|
Information
|
|
|
22.01.2025
| |||
|
19.02.2025
| |||
●
Gestoppt
|
|
Ortsrat Lauterbach
|
Information
|
|
Sachverhalt
Das Vorhaben wurde mit der übergeordneten Behörde als Fördergeber besprochen. Folgende Hinweise wurden an die Stadt Völklingen zurückgemeldet:
Bei Eigentumsübertragung wird der Investor auf eigenes Risiko bauen müssen. Somit würde die Erstellung eines Raumprogrammes von Seiten des Investors ggfl. mit dem Ministerium für Bildung und Kultur eigenverantwortlich abzustimmen sein. Nach Einschätzung der Abteilung „Bau“ wird nach Fertigstellung der Investor ein Vergabeverfahren zur Übertragung einer Betriebsträgerschaft durchführen müssen. Allerdings wurde empfohlen, dies noch mit der Abteilung Förderrecht beim Ministerium für Bildung und Kultur (BiMi) zu besprechen.
Die Abteilung für förderrechtliche Angelegenheiten des BiMi hat mitgeteilt, dass grundsätzlich Investorenmodelle förderfähig sein können. Allerdings wird dringend empfohlen, dass aufgrund des geschilderten Sachverhalts die Hinzuziehung eines internen bzw. externen vergaberechtlichen Beistandes notwendig sei. Es könnte der Anschein eines Bestellbaues entstehen, was eine Förderung ausschließen würde. Aufgrund des Neutralitätsgebotes kann von Seiten des BiMi zu vorliegenden Sachverhalt keine weiteren Aussagen getroffen werden.
Somit muss der Sachverhalt zunächst innerhalb des Hauses juristisch geprüft und bewertet werden. Vor einer verbindlichen Einschätzung der Vorgehensweise mit dem privaten Investor können keine weiteren Schritte der Umsetzung durch den privaten Investor vereinbart werden.
Sobald eine abschließende juristische Begutachtung in der Sache vorliegt, wird von Seiten der Verwaltung eine erneute Information ergehen.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens sind gegeben. Es existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der hier einen Kindergarten festsetzt.
