Beschlussvorlage - 2024/2588
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe-und Altersjubiläen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsvorsteherbesprechung
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Information
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.12.2024
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30.01.2025
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Erledigt
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Unterausschuss "Ratsarbeit"
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Information
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Beschlussentwurf
Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Ehe- und Altersjubiläen wie folgt zu ändern:
Neufestsetzung der Ehrengeschenke bei Ehe- und Altersjubiläen der Stadt Völklingen sowie bei Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten
Altersjubiläen
Anlässlich der Vollendung des 80., 85., 90. und 95. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr erhalten die Jubilare/-innen (Ausnahme: Personen mit Auskunftssperre, Übermittlungssperre zu Alters-/Ehejubiläen nach § 50 Abs. 5 BMG) ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in.
Anlässlich der Vollendung des 90. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr jährlich erhalten die Jubilare/-innen ein Blumenpräsent.
Ehejubiläen
Anlässlich folgender Ehejubiläen erhalten die Jubilare/-innen ein Glückwunschschreiben des/r Oberbürgermeisters/in sowie ein Blumenpräsent:
Goldene Hochzeit (50 Jahre)
Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
Gnadenhochzeit (70 Jahre)
Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten für das siebente Kind einer Familie
Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten überreicht die Stadt Völklingen ein Glückwunschschreiben sowie ein Blumenpräsent.
Sachverhalt
Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung sowie der Anpassung der Regularien an das Bundesmeldegesetz als auch aufgrund der Insolvenz des Gutscheinanbieters "keep local" ist eine Aktualisierung der Festsetzung der Ehrengeschenke anlässlich der Alters- und Ehejubiläen sowie der Gratulation bei Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Einsparungen für 2025: gesamt ca. 8.800 Euro, die sich wie folgt zusammensetzen:
Abschaffung der Blumenpräsente anl. 80. Geburtstage: ca. 249 Jubilare x20 Euro= 4.980 Euro
Abschaffung aller Geldgeschenke: ca. 2.075 Euro
Abschaffung Gratulation ungerader Geburtstage (durch Anpassung an BMG): Portokosten um ca 1.750 Euro gesenkt
D.h. die Haushaltsstelle "Ehrengaben zu Ehe- und Altersjubiläen" würde in 2025 statt 12.000 Euro nur noch ca. 5.000 Euro benötigen.
Die Portokosten würden sich statt auf ca 2.300 Euro nur noch auf ca. 550 Euro belaufen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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432,2 kB
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