Beschlussvorlage - 2024/2559
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstwagenordnung des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Unterausschuss "Ratsarbeit"
|
Information
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
19.12.2024
|
Sachverhalt
Die Verwaltung schlägt vor, eine Dienstwagenordnung (siehe Anhang) zu erlassen, die auf einer Regelung beruht, die der Saarländischen Städte- und Gemeindetag zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwc erarbeitet hat und welche auch die Grundlage für die Dienstwagenordnung der Stadt Sankt Ingbert darstellt.
Hierdurch wird der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin verpflichtet, die privat anfallenden Fahrten an die Stadt Völklingen zu erstatten.
Dazu wird zunächst ein Fahrtenbuch geführt, wodurch das Verhältnis der außerdienstlichen Fahrten zu den dienstlich begründeten Fahrten ermittelt wird. Hiervon ausgehend wird das Nutzungsentgelt festgesetzt, womit anteilsmäßig alle tatsächlich entstehenden Kosten des Fahrzeugs zu erstatten sind (insbesondere Leasingrate, Benzinkosten/Ladegebühr, Reparaturkosten, Versicherung, Steuer).
Hinsichtlich der Bezügeabrechnung und des geldwerten Vorteils kommt die gängige 1%-Regelung zum Einsatz (für reine Elektrofahrzeuge bzw. für Hybridelektrofahrzeuge gelten die entsprechenden prozentualen Anteile), die um die 0,03%-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hinzuaddiert wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
122,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
110,4 kB
|
