Beschlussvorlage - 2024/2559

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Dienstwagenordnung wird beschlossen.

 

Die Aufwendungen für die außerdienstliche Nutzung sind vom Oberbürgermeister oder von der Oberbürgermeisterin auf der Grundlage dieser Dienstwagenordnung an die Stadt zu erstatten.

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine Dienstwagenordnung (siehe Anhang) zu erlassen, die auf einer Regelung beruht, die der Saarländischen Städte- und Gemeindetag zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwc erarbeitet hat und welche auch die Grundlage für die Dienstwagenordnung der Stadt Sankt Ingbert darstellt.

 

Hierdurch wird der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin verpflichtet, die privat anfallenden Fahrten an die Stadt Völklingen zu erstatten. 

 

Dazu wird zunächst ein Fahrtenbuch geführt, wodurch das Verhältnis der außerdienstlichen Fahrten zu den dienstlich begründeten Fahrten ermittelt wird. Hiervon ausgehend wird das Nutzungsentgelt festgesetzt, womit anteilsmäßig alle tatsächlich entstehenden Kosten des Fahrzeugs zu erstatten sind (insbesondere Leasingrate, Benzinkosten/Ladegebühr, Reparaturkosten, Versicherung, Steuer).

 

Hinsichtlich der Bezügeabrechnung und des geldwerten Vorteils kommt die gängige 1%-Regelung zum Einsatz (für reine Elektrofahrzeuge bzw. für Hybridelektrofahrzeuge gelten die entsprechenden prozentualen Anteile), die um die 0,03%-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hinzuaddiert wird. 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Einführung des Nutzungsentgeltes werden die Erträge im Ergebnishaushalt erhöht.

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Anlagen

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