Beschlussvorlage - 2024/2575

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplan X/24 "Erweiterung Norma Ludweiler", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 20.07.2023 hat der Stadtrat beschlossen, der Aufstellung des Bebauungsplanes X/24 "Erweiterung Norma Ludweiler" gem. § 2 BauGB mit der Nutzungsfestsetzung "SO" für "Sonstiges Sondergebiet - Lebensmittelmarkt" gem. § 11 BauNVO zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3, 4 BauGB und 4a BauGB zu beauftragen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Völklinger Str. 29-31 in Ludweiler zu schaffen. Die Firma NORMA Lebensmittelhandels Stiftung & Co.KG in Rheinböllen plant, den bestehenden Norma-Markt zu erweitern. Als Zielgröße wird eine Verkaufsfläche von 1.100 qm genannt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans X/24 „Erweiterung Norma Ludweiler“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 21.08.2024 bis zum 23.09.2024 statt. In diesem Zeitraum wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 20.08.2024 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.

Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

Sollten bis zur Sitzung weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

 

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Anlagen

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