Antrag - 2024/2554
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzerklärung zur Bereitstellung von Flächen zur Ablagerung von Bergehaldemassen im Rahmen der Bergehaldesanierung Luisenthal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
- beteiligt:
- Stadtplanung und -entwicklung; Technische Dienste; Bauverwaltung, Städtebauförderung
- Antrag von:
- SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Freie Wähler-Fraktion, Grüne/Linke-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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31.10.2024
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Beschlussentwurf
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Der Stadtrat beschließt die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Völklingen, der RAG Aktiengesellschaft das Flurstück Gemarkung Völklingen, Flur 26, Flurstücknummer 1/139 zum Zwecke der zur Entlassung aus der Bergaufsicht notwendigen Sanierung der Bergehalde zur Ablagerung von Bergehaldemassen zur Verfügung zu stellen, wobei das Ob und Wie eines Vertragsabschlusses insbesondere unter dem Vorbehalt der einvernehmlichen Regelung über Art und Höhe der zu gewährenden Gegenleistung steht. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, die dafür notwendigen Verträge mit der RAG zu verhandeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Es wird Bezug genommen auf den Bericht der RAG Montan Immobilien GmbH über den aktuellen Stand der Sanierungsaktivitäten in der Stadtratssitzung vom 26. September 2024 sowie auf die Beschlussvorlage 2022/1226, Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ("Zukunft Luisenthal") zwischen der Stadt Völklingen und der RAG AG zur Gesamtbetrachtung der erforderlichen Maßnahmen der Sanierung und Entwicklung der ehemaligen Tageanlage und Bergehalde Luisenthal.
In den letzten Jahren wurden auf der Betriebsfläche der ehemaligen Tagesanlage Luisenthal umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahmen wurden zahlreiche Gebäude und Infrastrukturanlagen zurückgebaut. Ziel dieser Sanierungsmaßnahmen ist es, im Bereich der ehemaligen Tagesanlage umfangreich ehemalige Betriebsflächen aus der Bergaufsicht zu entlassen und sie einer neuen Nutzung zuzuführen.
Darüber hinaus muss die Halde Luisenthal einer umfangreichen Sanierung unterzogen werden. Der Haldenbaukörper wurde in den Jahrzehnten des aktiven Steinkohleabbaus in Luisenthal mehrfach erhöht und in seiner Gestaltung immer wieder überformt. Dies hat letztlich zur Konsequenz geführt, dass die Standfestigkeit des Haldenbaukörpers seit einiger Zeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet werden kann.
Die zukünftige Verkehrssicherheit des Haldenbaukörpers muss jedoch zukünftig uneingeschränkt gewährleistet sein, daher ist die anstehende Sanierung alternativlos.
Seitens der RAG wird favorisiert, dass der zu verhandelnde Gestattungsvertrag bis spätestens zum 30. Juni 2025 geschlossen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,1 kB
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