Beschlussvorlage - 2024/2520
Grunddaten
- Betreff:
-
Information Lärmaktionsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
- beteiligt:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Information
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16.10.2024
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Information
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23.10.2024
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Geplant
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Ortsrat Ludweiler
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Information
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28.10.2024
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Sachverhalt
Auf der Basis der am 25. Juni 2002 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne gemäß § 47e BImSchG zu erstellen. Die Stufe I der Lärmaktionsplanung (LAP) erfolgte für die Stadt Völklingen 2008, die Lärmkartierung wurde 2012 aktualisiert und im Jahr 2017 die Lärmaktionsplanung Stufe III erarbeitet.
Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar.
Der beschlossene Lärmaktionsplan der Stufe III aus dem Jahr 2017 ist auf der Basis der 4. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und aktualisieren. Lärmaktionspläne sind bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen oder zu überprüfen und zu überarbeiten (EU-richtlinie). Der Stadt Völklingen wurde eine Fristverlängerung bis Dezember 2024 gewährt. Eine Fristverlängerung wurde durch die Änderung der Zuständigkeit beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie die komplexe Thematik notwendig. Die erneute Fristvorgabe ist zwingend einzuhalten, um ein mögliches Vertragsverletztungsverfahren zu vermeiden.
Für kleinere Gemeinden mit eher geringen Lärmbetroffenheiten kann es aus Verhältnismäßigkeitsgründen ausreichend sein, einen einfachen Lärmaktionsplan im Umfang der gesetzlichen Mindestanforderungen aufzustellen. Dies wurde im aktuellen Entwurf berücksichtigt.Detaillierte Berechnungen von Maßnahmen sind im aktuellen Entwurf nicht enthalten, da diese bereits in einer vorherigen Stufe erfolgt sind und auf die Berechnungsergebnisse bzw. die Maßnahmenplanung zurückgegriffen werden kann. Hinsichtlich der Maßnahmen wurde der VEP durch den inzwischen beschlossenen VEP aktualisiert.
Gesetzlich vorgesehen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese soll schnellstmöglich nach der Vorstellung des Entwurfs des LAP im zuständigen Gremium in die Wege geleitet werden. Aufgrund der engen Zeitschiene ist es vorgesehen, anschließend keinen erneuten Gremienbeschluss zu fassen - vorbehaltlich keiner gravierenden Änderungsvorschläge im Beteiligungsprozess.
Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen müssen bei allen stadtplanerischen bzw. städtebaulichen, verkehrsplanerischen, umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen geprüft und soweit möglich berücksichtigt werden.
Die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe V) beginnt im Jahr 2027 mit einer erneuten Kartierung. Bis zum Jahr 2029 muss der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Verkehr wird ein Vertreter / eine Vertreterin des beauftragten Büros Konzept dB plus den LAP Entwurf Stufe IV erläutern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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707 kB
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