Beschlussvorlage - 2024/2444

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Ortsrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 74 Nr. 5 i. V. m. § 39 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gibt sich der Ortsrat eine Geschäftsordnung. Der Erlass oder die Änderungen der Geschäftsordnung ist nicht auf die Amtszeit des Ortsrates beschränkt.

 

Als Anlage ist die bisherige Geschäftsordnung des Ortsrates Lauterbach in der Fassung vom 30.09.2020 beigefügt.

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Anlagen

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