Beschlussvorlage - 2024/2443

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Ortsrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 74 Nr. 5 i. V. m. § 39 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gibt sich der Ortsrat eine Geschäftsordnung. Der Erlass oder die Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsrates. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist nicht auf die Amtszeit des Ortsrates beschränkt.

 

Als Anlage ist die bisherige Geschäftsordnung des Ortsrates Ludweiler in der Fassung vom 20.08.2019, geändert durch Beschluss am 26.10.2020, beigefügt.

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Anlagen

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