Beschlussvorlage - 2024/2362
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresverlustes des ehemaligen Eigenbetriebes Grundstücks- und Gebäudemanagement der Mittelstadt Völklingen (GGM) für das Geschäftsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
- beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.06.2024
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Beschlussentwurf
1.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Grundstücks- und Gebäudemanagementbetrieb der Mittelstadt Völklingen (GGM) für das Geschäftsjahr 2016 wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme: 156.430.852,99 Euro
Aufwandssumme:13.436.730,79 Euro
Ertragssumme: 6.698.352,45 Euro
Jahresverlust: 6.738.378,34 Euro
2.
Der Jahresverlust von 6.738.378,34 Euro wird bis zu einer Höhe von 4.997.287,65 Euro aus dem Haushalt der Stadt und der Rest in Höhe von 1.741.090,69 Euro durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2016 des Grundstücks- und Gebäudemanagementbetriebes der Mittelstadt Völklingen zu beauftragen.
Wie hinreichend bekannt, wurde von der PwC bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2001 auch eine stichprobenweise Überprüfung der Immobilienwerte durchgeführt. Die PwC kam dabei zu dem Ergebnis, dass die in der Eröffnungsbilanz verwendeten Wertansätze der Immobilien und der unterlassenen Instandhaltung für bilanzielle Zwecke als unbrauchbar bzw. falsch einzuschätzen waren, so dass eine vollständige Neubewertung der Immobilien zum Stichtag 31.12.2003 erforderlich wurde. Die Verarbeitung der Ergebnisse aus der Immobilienbewertung erfolgte mit der Erstellung der Bilanz zum 31.12.2003.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2001 ff musste deshalb bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Immobilienbewertung zurückgestellt werden. Leider zog sich diese Bewertung bis 2007 hin, so dass der Jahresabschluss 2001 vom Stadtrat erst am 27.11.2007 festgestellt werden konnte. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2002 folgte am 29.04.2008.
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2003 ergaben sich weitere Verzögerungen dadurch, dass zum Zwecke der Jahresabschlusserstellung die Buchungen des Wirtschaftsjahres 2003 rückwirkend in die erst ab 2008 vorhandene kaufmännische Komponente des bei der Stadt eingesetzten Finanzbuchhaltungs-Programmes eingearbeitet werden mussten. Gleiches galt für die Übernahme des neu bewerteten Anlagevermögens in das Anlagenbuchhaltungs-Programm. Der Jahresabschluss 2003 konnte daher erst am 09.02.2010 vom Stadtrat festgestellt werden.
Die Feststellung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 folgte am 02.05.2013 bzw. 27.11.2013. Die Abschlüsse 2006, 2007 und 2008 folgten am 25.11.2014, 30.04.2015 und 08.10.2015.
Direkt im Anschluss daran wurde mit der Prüfung des Abschlusses 2009 begonnen. Die Prüfung geriet jedoch ins Stocken, nachdem im Februar 2016 beschlossen wurde, den GGM zum 31.12.2016 aufzulösen und wieder in die Allgemeine Verwaltung zu integrieren. Auf Grund der hierzu zu leistenden Vorarbeiten traten die Abschlussarbeiten in den Hintergrund. Hinzu kamen auch personelle Engpässe. Um die Angelegenheit wieder zu beschleunigen wurde im Juli 2017 zusätzlich eine Beratungsgesellschaft eingeschaltet, die die Stadt als Aufgabennachfolger des Eigenbetriebes GGM bei der Erstellung der noch fehlenden Abschlüsse unterstützen sollte.
Mit Hilfe dieser Firma konnte der Abschluss 2009 bis Mai 2018 fertig gestellt und nach der abschließenden Prüfung durch PwC am 29.11.2018 im Stadtrat festgestellt werden.
Leider ergaben sich auch bei der Aufstellung des Abschlusses 2010 wieder erhebliche Verzögerungen, im Wesentlichen verursacht durch längere Fehlzeiten des zuständigen Sachbearbeiters. Erst nachdem zum 01.12.2019 eine Bilanzbuchhalterin ihren Dienst aufgenommen hatte, konnten die Arbeiten zügig fortgesetzt werden. Die Prüfung des Abschlusses fand coronabedingt unter erschwerten Bedingungen im Zeitraum von April bis November 2020 statt, so dass der Abschluss 2010 am 25.02.2021 im Stadtrat festgestellt werden konnte.
Die Abschlüsse 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 folgten am 30.06.2022, 15.12.2022, 25.05.2023, 21.09.2023 und 27.06.2023.
Dem Rechnungsprüfungsamt wurde mit Datum vom 27.06.2023 der Abschluss 2016 zur Prüfung vorgelegt.
In seinem Prüfbericht vom hat das Rechnungsprüfungsamt dem Jahresabschluss 2016 seinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.
Im Wirtschaftsjahr 2016 wurde ein Verlust in Höhe von 6.738.378,34 Euro erzielt. Gegenüber dem Jahresverlust für das Wirtschaftsjahr 2015 bedeutet dies eine Ergebnisverschlechterung von 397.874,80 Euro.
Diese Ergebnisverschlechterung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die um 193.737,88 Euro gestiegenen Materialaufwendungen, die um 130.402,23 Euro gesunkenen sonstigen betrieblichen Erträge und die um 99.526,16 Euro gestiegenen Abschreibungen zurückzuführen. Eine Erhöhung des Personalaufwandes um 40.598,11 Euro und eine Steigerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 26.413,63 Euro haben diesen Negativtrend verstärkt.
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2016 auf 156.430.852,99 Euro (gegenüber 155.953.821,07 Euro in 2015).
Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 25.02.2016 wurde entschieden, den GGM zum 31.12.2016 aufzulösen und seine Bestände als auch Aufgabengebiete wieder in die Verwaltungsstrukturen des Kernhaushaltes zu integrieren.
Behandlung des Jahresverlustes:
Im Berichtsjahr 2016 stehen Erträgen von 6.698.352,45 Euro Aufwendungen von 13.436.730,79 Euro gegenüber.
Der tatsächliche Jahresverlust 2016 beläuft sich somit auf 6.738.378,34 Euro was gegenüber dem planmäßigen Verlust laut Wirtschaftsplan 2016 in Höhe von 7.494.674,00 Euro eine erhebliche Verbesserung um 756.295,66 Euro darstellt.
Seit 2013 trägt die Stadt nach § 8 Abs. 8 der EigVO nur noch den zahlungswirksamen Teil des Verlustes, der sich zusammensetzt aus dem nicht durch Erträge gedeckten Aufwand abzüglich aller Abschreibungen, zuzüglich der Auflösung der Investitionszuschüsse, der Auflösung der zweckgebundenen Rücklage und eines Zuschusses in Höhe der planmäßigen Tilgung der Darlehen. Für das Berichtsjahr 2016 ergibt dies folgenden Betrag:
Jahresfehlbetrag: 6.738.378,34 Euro
./. Abschreibungen: 3.590.761,80 Euro
+ Aufl. Investitionszuschüsse: 819.405,70 Euro
+ Aufl. zweckgeb. Rücklage: 4.985,09 Euro
+ Tilgung Darlehen Stadt: 59.582,43 Euro
+ Tilgung Darlehen Banken: 965.697,89 Euro
zahlungswirksamer Teil 4.997.287,65 Euro
Der von der Stadt zu deckende Jahresverlust für 2016 beträgt danach 4.997.287,65 Euro. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 1.741.090,69 Euro wird durch Abbuchung aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Gemäß § 24 Abs. 3 EigVO ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes GGM für das Geschäftsjahr festzustellen. Im Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist auch über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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10,6 MB
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2
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öffentlich
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6,7 MB
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3
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öffentlich
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7 MB
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