Beschlussvorlage - 2024/2347

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Beschlussvorlage zur Abwägung wird zugestimmt.

2. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt. Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB i.V.m. § 4a BauGB wird eingeleitet.
 

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 20.07.2023 hat der Stadtrat beschlossen, der Aufstellung des Bebauungsplanes X/24 "Erweiterung Norma Ludweiler" gem. § 2 BauGB mit der Nutzungsfestsetzung "SO" für "Sonstiges Sondergebiet - Lebensmittelmarkt" gem. § 11 BauNVO zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3, 4 BauGB und 4a BauGB zu beauftragen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Völklinger Str. 29-31 in Ludweiler zu schaffen. Die Firma NORMA Lebensmittelhandels Stiftung & Co.KG in Rheinböllen plant, den bestehenden Norma-Markt zu erweitern. Als Zielgröße wird eine Verkaufsfläche von 1.100 qm genannt.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wurde am 21.08.2023 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Aufstellung wurde am 31.08.2023 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt (§ 3 Abs. 1 BauGB). Außerdem erhielten die Bürger die Gelegenheit, sich bis zum 15.09.2023 schriftlich zu der Planung zu äußern.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 28.08.2023 die Möglichkeit, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf Ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von ihnen wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung berührt werden.

Zu den eingegangenen Anregungen - sowohl der Träger öffentlicher Belange bzw. ähnlicher Dienststellen einschließlich der Nachbargemeinden als auch der betroffenen Bürger - wurde hinsichtlich der Abwägung (gem. § 1 Abs. 7 BauGB) eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.


Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zur Abwägung sowie dem Entwurf des Bebauungsplans X/24 "Erweiterung Norma Ludweiler" zuzustimmen, und die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3, 4 BauGB und 4a BauGB zu beauftragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Investor übernommen, der das Planungsbüro ARGUSConcept sowie die Gutachter beauftragt hat.

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Anlagen

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