Beschlussvorlage - 2024/2272
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Fortschreibung ISEK Luisenthal
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Völklingen
|
Anhörung
|
|
|
15.05.2024
| |||
●
Geplant
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
29.05.2024
|
Sachverhalt
Mit der 1. Fortschreibung des ISEK Luisenthal ist die Firma Kernplan GmbH aus Illingen beauftragt, welche das Konzept auch vorstellen wird. Das ISEK ist die Fortschreibung des STEK aus dem Jahr 2011. Es ist Grundlage für eines der Programme der Städtebauförderung und betrachtet neben dem gesamten Stadtteil auch die Folgenutzung der ehemaligen Tagesanlage mit Bergehalde.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Förderzuschussgeber hat explizit die Aufnahme des Stadtteils Luisenthal in die Städtebauförderung befürwortet. Daher ist es möglich, die im ISEK aufgeführten Maßnahmen mit Unterstützung staatlicher Förderung umzusetzen.
Die beschriebenen Maßnahmen zur konkreten Umsetzung sollen im Anschluss mit z.B. Gutachten und Detailplanungen ausgearbeitet werden, um Luisenthal zukunftsorientiert, lebenswert und nachhaltig zu attraktivieren.
Das ISEK enthält Ziele, Leitbilder und Maßnahmen basierend auf der stadtplanerischen Analyse des Stadtteils und aktueller planerischer Entwicklungs-maßnahmen.
Nach Stadtratsbeschluss wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, um die Bewohner und Bewohnerinnen des Stadtteils über die betreffenden Planungen in Kenntnis zu setzten.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamthonorarkosten für die Bearbeitung der 1. Fortschreibung ISEK Luisenthal betragen 17.850,00 € (brutto).
Gemäß der Kostenübernahme vom 26.08.2021 werden 50% der Kosten von der RAG Montan Immobilien übernommen.
Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des ISEK bedarf der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltmitteln. Bei Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln ist gemäß Förderrichtlinie die Gesamtsumme der jeweiligen Maßnahme zunächst im städtischen Haushalt vollständig darzustellen. Nach Fördermittelzuweisung verbleibt der Eigenanteil als Belastung im städtischen Haushalt.