Beschlussvorlage - 2024/2255

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Mittel zur Kofinanzierung des Mehrgenerationsenhauses in Höhe von 5.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung zu stellen.

Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Weiterhin wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumorientierung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.

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Sachverhalt

 

In enger Abstimmung mit den Kommunen und anderen relevanten Akteuren sollen Mehrgenerationenhäuser mit bedarfsgerechten Angeboten freiwilliges Engagement, Teilhabe und die digitale Bildung aller Generationen und den gesellschafltichen Zusammenhalt stärken.

Sie sollen die Kommunen dabei unterstützen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu schaffen, sowie zu einem gesellschaftlichen Zusammenhalt aller Menschen beitragen.

Querschnittsaufgaben des Programms sind: Generationenübergreifende Arbeit, Teilhabe, Freiwilliges Engagement und Sozialraumorientierung.

Das BMFSFJ fördert im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ das Mehrgenerationenhaus Völklingen vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 im Wege der Festbetragsfinanzierung. Unter anderem ist eine der Fördervoraussetzungen im Bundesprogramm die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft (Stadt), in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhaus liegt, zur Kofinanzierung des Projekts. Ebenso ist das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus und der Aussage, dass das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird sowie weiterhin in die kommuanlen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird zu beschließen.

Um das Mehrgenertionenhaus Völklingen vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 weiterführen zu können, ist eine Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 10.000 Euro erforderlich.

Der Regionalverband Saarbrücken plant, wie bisher, 50 % des kommunalen Anteils (=5.000 Euro pro Jahr) in Völklingen zu finanzieren. D.h., dass die Stadt noch einen Anteil von 5.000 Euro im Jahr 2025 zu finanzieren hat.

Bereits 2024 ist dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben der Beschluß zur Bereitstellung dieser Mittel sowie zur Abgabe o.g. Erklärung im Jahr 2025 vorlegen.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushaltsjahr 2025 sind Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

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Anlagen

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