Antrag - 2024/2310
Grunddaten
- Betreff:
-
Tempo 30 in der Köhlerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
- Antrag von:
- SPD - Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Entscheidung
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15.05.2024
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Sachverhalt
Die Köhlerstraße ist eine Durchgangsstraße nach Karlsbrunn und als einzige Nebenstraße der Hauptstraße nicht verkehrsberuhigt mit Tempo 30 ausgewiesen. In der Durchfahrt Karlsbrunn ist sie
teilweise mit Tempo 30 verkehrsberuhigt. Da sie als Verbindung zur französischen Autobahn A4 genutzt wird, ist sie zu Stoßzeiten stark befahren.
Auch wenn sie als Landesstraße in der Baulastträgerschaft des Landesamts für Straßenwesen steht, so obliegen verkehrsrechtliche Anordnungen, also auch ein Tempo 30, der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Völklingen.
In der Sitzung soll über die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung informiert und diskutiert werden und ein Beschluss gefasst werden.