Beschlussvorlage - 2024/2256-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der im Plan gekennzeichnete Straßenabschnitt in der Verlängerung der Straßen „Am Hammergraben“  und "Hohlweg"  wird Am Hammergraben benannt.

 

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Sachverhalt

Die in der Verlängerung der Straßen „Am Hammergraben“ und "Hohlweg" ansässigen Vereine (SV Geislautern, ASV Wehrden, Fanfarencorps Völklingen e.V.) bitten um Benennung des Zufahrtswegs und um Zuweisung einer amtlichen Adresse. Ohne eindeutigen Straßennamen und Hausummer können die Vereine für Ortsunkundige und Rettungsfahrzeuge schwer gefunden werden. Um diesen Missstand zu beheben, ist eine eindeutige amtliche Anschrift nötig.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen den Straßennamen „Am Hammergraben“ fortzuführen, mit einer entsprechenden Fortführung der Hausnummern.

Ebenfalls denkbar ist eine komplette Neubenennung der Straße. In diesem Fall sollte berücksichtigt werden, dass die Straße nicht nach einem Vereinsnamen benannt werden kann. Ebenfalls sollte beachtet werden, dass die Straßennamen „Am Sportplatz“ und „Zum Warndtstadion“ im Stadtgebiet bereits vergeben sind. Zudem sollte auch der Name „Zum Sportplatz“ nicht gewählt werden, um Verwechselungen auszuschließen.

Aus historischer Sicht wäre im Hinblick auf das ehemals ansässige Freibad eine Verknüpfung in der Straßenbenennung denkbar. In Bezug auf den im Gebiet verlaufenden Eberbach könnte auch ebendieser in der Straßenbenennung berücksichtigt werden.

 

Die betroffenen Flurstücke sind alle im Eigentum der Mittelstadt Völklingen. Eine öffentliche Widmung dieser Zufahrtsfläche ist nicht erforderlich, da das Saarländischem Straßengesetz nach § 63 Folgendes ausführt:

....Alle Straßen, Wege und Plätze, die bisher dem öffentlichen Verkehr zu dienen bestimmt waren, gelten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes (1964) an als dem öffentlichen Verkehr gewidmet..... 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Benennung an sich ist mit keinen Kosten verbunden.
In der Folge können gffs. Kosten für eine zusätzliche Straßenbeschilderung entstehen.

 

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Anlagen

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