Beschlussvorlage - 2024/2279
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubildung von Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussentwurf
Die Bildung folgender Ausschüsse wird beschlossen:
a) Hauptausschuss
b) Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport
c) Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
d) Ausschuss für Stadtentwicklung
e) Ausschuss für Umwelt und Verkehr
f) Bauausschuss
In die Ausschüsse werden 13 Mitglieder berufen.
Nach der Sitzverteilung im Stadtrat aufgrund der Beschlussfassung vom
29.02.2024 ergibt sich künftig unter Berücksichtigung des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt bei einer 13-er-Besetzung folgendes Ergebnis:
Sitzverteilung zu a) bis f):
SPD: 5 Sitze
CDU: 3 Sitze
Wir Bürger Völklingen: 2 Sitze
AfD: 1 Sitz
Die Linke: 1 Sitz
FDP/ Freie Wähler: 1 Sitz
Grüne: 0 Sitze
Sachverhalt
Mit Schreiben (E-Mail) vom 30.03.2024 erklärten die Mitglieder der Stadtratsfraktion
"Bündnis 90/ Die Grünen", Frau Ursula Meyer und Frau Birgit Jost, ihren Austritt aus der Fraktion.
Nach § 30 Abs. 5 KSVG muss eine Fraktion aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Da Dr. Gerold Fischer als einziges Fraktionsmitglied verblieb, haben die oben genannten Austritte die Auflösung der bisherigen Stadtratsfraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" zur Folge.
Mit Schreiben (E-Mail) vom 08.04.2024 wurde mitgeteilt, dass sich die Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" mit den Mitgliedern Frau Ursula Meyer und Frau Birgit Jost neu gründet. Gemäß § 30 Abs. 5 KSVG können sich Gemeinderatsmitglieder, die derselben Partei oder politischen Gruppierung mit im Wesentlichen gleicher politischer Zielsetzung angehören, zu einer Fraktion zusammenschließen.
Gemäß § 48 KSVG Abs. 2 Satz 7 KSVG sind die Ausschüsse bei einer Änderung des
Stärkeverhältnisses der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen, neu zu bilden, wenn sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Besetzung ergeben würde.
Unter der Berücksichtigung des Höchstzahlverfahrens nach d´Hondt ergibt sich bei einer 13-er-Besetzung der Umstand, dass die SPD-Fraktion einen weiteren Sitz erhält.
Hierdurch ergibt sich nunmehr nach § 48 Abs. 2 KSVG folgendes Sitzverhältnis:
13 - er - Ausschüsse (a-f):
SPD: 5 Sitze
CDU: 3 Sitze
Wir Bürger Völklingen: 2 Sitze
AfD: 1 Sitz
Die Linke: 1 Sitz
FDP/ Freie Wähler: 1 Sitz
Grüne: 0 Sitze
Die Fraktionen werden aufgefordert die personelle Ausschussbesetzung schriftlich
mitzuteilen.
Auf die Besetzung der nachfolgenden Ausschüsse hat die Fraktionsgründung keine Auswirkung, da sich hier keine Änderung des Stärkeverhältnisses ergibt:
Rechnungsprüfungsausschuss (9 Mitglieder)
Einstellungsausschuss (5 Mitglieder)