Beschlussvorlage - 2024/2175

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung zweier Krippengruppen im ehemaligen Kita-Gebäude Lauterbach in die Wege zu leiten.

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Sachverhalt

 

Um die Bereitstellung zusätzlicher Betreuungsplätze anbieten zu können, wurde mit dem Ministerium für Bildung und Kultur, dem Regionalverband, der obersten Landesjugendbehörde, dem Fachdienst Technisches Gebäude- und Projektmanagement und dem Fachdienst Kita und Grundschulen das ehemalige Kita-Gebäude in Lauterbach besichtigt. Hintergrund ist die Schaffung von dringend benötigten Krippenplätzen, die nicht nur temporär, sondern verstetigt angeboten werden könnten.

Wie bereits in vorangegangenen Sitzungen mündlich erläutert, sollte eine neu geschaffene Krippengruppe zur Betreuung von Kindern aus Lauterbach vorgehalten werden, die eine Anschlussbetreuung in der Kita Lauterbach erhalten können. Die zweite Gruppe soll für Krippenkinder aus anderen Stadtteilen Völklingens vorgehalten werden, die Anschlussbetreuung erfolgt möglichst in den Wohnortstadtteilen. Grundsätzlich sollen die neu geschaffenen Plätze den Kindern aus Völklingen vorbehalten werden, jedoch könnten auch Kinder aus dem Regionalverband aufgenommen werden, wenn hierdurch keine Völklinger Kinder benachteiligt werden.

Der Bedarf zur Schaffung dieser beiden Krippengruppen wird von Seiten der übergeordneten Behörden gesehen und befürwortet.

Die vorhandenen Räumlichkeiten sind geeignet, zwei Krippengruppen verstetigt unterzubringen. Auch das vorhandene Außengelände ist ausreichend, um zwei Krippengruppen zu betreiben.

Die vorhandene Bausubstanz muss jedoch verändert und aufgewertet werden, um Krippengruppen dort betreiben zu können. Auch das Außengelände muss eine entsprechende Aufwertung erhalten.

Die dort geschaffenen beiden Krippengruppen werden im Zusammenhang mit der pädagogischen Ausrichtung der Kita Lauterbach zu sehen sein, somit wird die Kita Lauterbach mit den beiden neu geschaffenen Krippengruppen als 7-gruppige Einrichtung gesehen.

Um schnellstmöglich die Maßnahme beim Regionalverband zur Aufnahme in den Entwicklungsplan einbringen zu können, sollte die Verwaltung ermächtigt werden, die notwendigen Aufgaben zur Umsetzung an die zu beteiligenden Fachdienste weiterzuleiten.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen werden nach Feststellung des Bedarfs ermittelt und in der weiteren Beratungsfolge dargelegt.

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