Informationsvorlage - 2023/2127-001

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Beratungsfolge

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Stellungnahme der Verwaltung

 

Auf dem Gelände des Schulhofs der Grundschule Lauterbach soll eine Bewegungswerkstatt errichtet werden. Mit dem Projekt soll ein Begegnungsort für alle Altersgruppen geschaffen werden, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger wohlfühlen, sich entspannen und proaktiv auf ihre körperliche und geistige Gesundheit achten können. Im Zuge der Planung der Bewegungswerkstatt soll auch eine Neuordnung der Erschließungssituation (Zuwegung, Parkplätze) erfolgen.

 

Der Standort an der Grundschule Lauterbach eignet sich hervorragend für eine Bewegungswerkstatt, weil sich in unmittelbarer Nähe auch die Kindertagesstätte, die Versammlungsräume der AWO Lauterbach e.V. und auch die Lauterbachhalle befinden. Der gesamte Aufenthaltsbereich ist fußläufig in wenigen Minuten erreichbar.

 

Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Lauterbach sowie weitere politische Gremien der Stadt haben sich bereits mit dem Vorhaben befasst und das Projekt einhellig begrüßt.

 

Nach Vorliegen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wurde die Freianlagenplanung für die Bewegungswerkstatt Lauterbach vergeben mit dem Ziel, neben der Entwurfsplanung auch eine Kostenberechnung gem. DIN 276 zu ermitteln, um eine Kostenplausibilisierung durchführen zu können.

 

Schon bald wurde klar, dass die ursprüngliche Kostenschätzung deutlich nach oben korrigiert werden musste. Zum einen ist dies den beträchtlichen Kostensteigerungen im Bausektor in den letzten 18 Monaten geschuldet, zum anderen erfolgt im Zuge des Projektes eine ökologisch sinnvolle Entsiegelung des Schulhofes, auf welchem die Bewegungswerkstatt errichtet werden soll. Somit fallen zusätzliche Kosten für die Entsorgung der pech- und teerhaltigen Asphaltfläche sowie des darunterbefindlichen HO-Schotters an.

 

Es ergaben sich nunmehr Baukosten in Höhe von 341.668,75 € (netto) bzw. 406.585,82 (brutto). Durch die höheren Baukosten wurden auch die Ingenieurkosten für die Leistungsphasen 3, 5-8 gem. HOAI angepasst. Somit ergab sich eine Mittelerhöhung gegenüber dem ursprünglichen Projektantrag um 156.479,52 € auf nunmehr 472.124,52 €.

 

Mit Bescheid vom 20.07.23 hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 470.479,92 € anerkannt und eine Förderung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben anerkannt.

 

Das Ingenieurbüro wurde daraufhin beauftragt, die Ausführungsplanung zu erarbeiten mit der Maßgabe, eine Kostenreduzierung zu erreichen. Daraufhin wurden in Absprache mit den Akteuren vor Ort einige Positionen gestrichen bzw. reduziert. Im Gegenzug ergaben sich jedoch weitere Kosten für die zwischenzeitlich in Kraft getretene Baustoffersatzverordnung (erneute Beprobung erforderlich!).

 

Am 04.12.23 wurden dann der Stadt Völklingen die Unterlagen für die Ausschreibung vorgelegt. Bevor diese Ausschreibung in die Wege geleitet werden kann, ist eine Mittelfreigabe und eine Auftragserweiterung erforderlich.

 

Nach derZustimmung zur Mittelfreigabe und Auftragserweiterung soll dann unmittelbar die Ausschreibung der Bauleistungen in die Wege geleitet und danach zügig mit den einzelnen Maßnahmen begonnen werden.

 

Die Arbeiten sollen im Sommer 2024 abgeschlossen werden.

 

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