Beschlussvorlage - 2023/2099
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister und Ausschreibung der Stelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Personalmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Die Amtszeit von Frau Oberbürgermeisterin Blatt endet mit Ablauf des 30.09.2024. Gemäß § 56 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Völklingen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gleichzeitig mit dem Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit gemäß § 31 Abs. 2 KSVG beträgt im Regelfall zehn Jahre. Sie dauert damit vom 01.10.2024 bis 30.09.2034.
Nach § 55 KSVG ist die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters spätestens drei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Vor der Ausschreibung ist es erforderlich, dass gemäß der VO-Aufwandsentschädigung kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter die Aufwandsentschädigung für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister festgesetzt wird. Des Weiteren ist der Inhalt der Stellenausschreibung festzulegen.
Die Besoldung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters ist in der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesV SL) festgelegt. Gemäß § 2 Abs. 1 KomBesV SL richtet sich die Besoldung nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. § 2 Abs. 2 KomBesV SL bestimmt, dass in der ersten Amtszeit das Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters in der unteren der zugelassenen Besoldungsgruppen eingestuft wird; nach § 2 Abs. 3 KomBesV SL richtet sich die Besoldung bei Wiederwahl stets nach der höheren zugelassenen Besoldungsgruppe.
Nach § 5 der genannten Verordnung ist als Einwohnerzahl die vom Landesamt für Zentrale Dienste – Statistisches Amt – nach dem Ergebnis der letzten allgemeinen Zählung der Bevölkerung auf den 30.06. des Vorjahres fortgeschriebene und veröffentlichte Personenzahl zugrunde zu legen. Da die Ernennung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters mit Wirkung vom 01.10.2024 erfolgt, ist dies die Einwohnerzahl am 30.06.2023. Die Einwohnerzahl der Stadt Völklingen betrug nach der letzten vom Statistischen Amt fortgeschriebenen und veröffentlichten Zählung zum 30.06.2023 = 40.391 Personen.
Da am 30.06.2023 die Einwohnerzahl zwischen 40.001 bis 60.000 lag, erfolgt die Eingruppierung der zu wählenden Oberbürgermeisterin/des zu wählenden Oberbürgermeisters in der ersten Amtszeit zunächst in der Besoldungsgruppe B 5. Frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit, also ab dem 01.10.2026, wäre durch Beschluss des Stadtrates eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 6 zulässig. Sollte es zu einer Wiederwahl der aktuellen Oberbürgermeisterin kommen, erfolgt die Eingruppierung ab dem 01.10.2024 in die Besoldungsgruppe B 6.
Neben der Besoldung erhält die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber nach § 5 der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter in der derzeit gültigen Fassung eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung ist durch das zuständige Beschlussorgan (Stadtrat) nach der voraussichtlichen Höhe des Aufwandes gemäß der genannten Verordnung festzusetzen. Auch hier ist die Einwohnerzahl zu beachten. Maßgebend ist die bei der letzten Volkszählung ermittelte, vom Statistischen Landesamt auf den 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebene Zahl der Wohnbevölkerung. Dies ist ebenfalls die Einwohnerzahl zum 30.06.2023.
Bei der Einwohnerzahl von 40.391 Personen am 30.06.2023 darf die Aufwandsentschädigung höchstens 307,00 Euro monatlich betragen.
Die öffentliche Ausschreibung der Stelle wird am 13.01.2024 in der Saarlandausgabe der Saarbrücker Zeitung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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13,5 kB
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