Beschlussvorlage - 2023/2053
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Mittelstadt Völklingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Abwassergebührensatzung - AGS -)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Bauverwaltung, Städtebauförderung
- beteiligt:
- Finanzmanagement; Recht und Versicherungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
23.11.2023
|
Sachverhalt
Am 8. Oktober 2020 hat der Stadtrat die Neufassung der Völklinger Abwassergebührensatzung beschlossen. Hiermit wurde eine in Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilte Abwassergebühr eingeführt („gesplittete Abwassergebühr“).
Auf Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2022 auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Kalkulation wurden die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2023 wie folgt festgesetzt:
- Schmutzwassergebühr = 3,69 € je m³ bezogenem Frischwasser,
- Niederschlagswassergebühr = 0,84 € je m² versiegelter Grundstücksfläche.
Die Gebührenhöhe ist jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Nach den aktuell vorliegenden Daten muss die Schmutzwassergebühr ab dem 1. Januar 2024 um 24 Cent auf 3,93 € je m³ bezogenem Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr um 6 Cent auf 0,90 € je m² versiegelter Grundstücksfläche erhöht werden.
Maßgeblich hierfür sind folgende Gründe:
Zum einen erhöht sich der an den EVS abzuführende einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2024 von 3,146 €/m³ Abwasser um 21,4 Cent auf 3,360 €/m³ Abwasser. Zum anderen hat sich der der Schmutzwasser-Gebührenkalkulation zugrundeliegende Frischwasserverbrauch um 16.345 m³ reduziert.
Die Abwassergebührenkalkulation für 2024 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
437,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
204,4 kB
|