Beschlussvorlage - 2023/1993

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, dass vorbehaltlich der Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushalts 2023, die Bereitstellung der Mittel zur Kofinanzierung in Höhe von 5.000 € im Jahr 2024, durch übertragbare Restmittel des Jahres 2023 nach 2024 erfolgt.

Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingbunden. Weiterhin wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumorientierung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.

 

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Sachverhalt

 

In enger Abstimmung mit den Kommunen und anderen relevanten Akteuren sollen Mehrgenerationenhäuser (MGH's) mit bedarfsgerechten Angeboten freiwilliges Engagement, Teilhabe und die digitale Bildung aller Generationen und den gesellschafltichen Zusammenhalt stärken.

Sie sollen die Kommunen dabei unterstützen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu schaffen, sowie zu einem gesellschaftlichen Zusammenhalt aller Menschen beitragen.

Querschnittsaufgaben des Programms sind: Generationenübergreifende Arbeit, Teilhabe, Freiwilliges Engagement und Sozialraumorientierung.

Das BMFSFJ fördert im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ das Mehrgenerationenhaus Völklingen vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 im Wege der Festbetragsfinanzierung.Unter anderem ist eine der Fördervoraussetzungen im Bundesprogramm die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft (Stadt), in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhaus liegt, zur Kofinanzierung des Projekts. Ebenso ist das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus und der Aussage, dass das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird sowie weiterhin in die kommuanlen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird zu beschließen.

Um das Mehrgenertionenhaus Völklingen vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 weiterführen zu können, ist eine Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 10.000 € erforderlich.

Der Bescheid des Regionalverbandes Saarbrücken, mit Zusage zur Bereitstellung eines 50 % igen  kommunalen Anteils (= 5.000 € pro Jahr)  für das MGH Völklingen im Jahr 2024, liegt vor. D.h., dass die Stadt noch einen  Anteil von 5.000 € für das Jahr 2024 zu finanzieren hat.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat die Stadt Völklingen aufgefordert, den Beschluß zur Bereitstellung dieser Mittel sowie zur Abgabe o.g. Erklärung für das Jahr 2024 bis spätestens 30.09.2023 vorzulegen.

Aufgrund der Kurzfristigkeit wurde seitens der Stadt ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Der Abgabetermin wurde daraufhin bis zum 31.10.2023 verlängert.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

Im Haushaltsjahr 2024 sind Mittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung zu stellen.

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Anlagen

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