Beschlussvorlage - 2023/1986
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer besonderen Gemeindewahlleitung und deren Vertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.10.2023
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Sachverhalt
Nach § 7 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind bei Kommunalwahlen die Ämter der Gemeindewahlleiterin und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters mit der Oberbürgermeisterin und deren gesetzlicher Vertretung zu besetzen. Gemeindewahlleiterin ist demnach Frau Oberbürgermeisterin Christiane Blatt, stellvertretender Gemeindewahlleiter Herr Bürgermeister Christof Sellen.
Wer Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist, kann nicht Gemeindewahlleiterin bzw. Gemeindewahlleiter oder stellvertretende Gemeindewahlleiterin bzw. stellvertretender Gemeindewahlleiter sein (§ 7 Abs. 2 KWG).
Da sowohl Frau Oberbürgermeisterin Blatt, als auch Herr Bürgermeister Sellen als Wahlbewerberin und Wahlbewerber für die OB-Wahl antreten, müssen beide Positionen für die Dauer des Wahlverfahrens neu durch den Stadtrat gewählt werden.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen Markus Otto zum besonderen Gemeindewahlleiter zu wählen und Daniel Schwartz zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter.