Beschlussvorlage - 2023/1949

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Landesregierung des Saarlandes hat am 18. Juli 2023 den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Saarland 2030, einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Ziel der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans ist dessen Aktualisierung als strategisches Lenkungs- und Koordinierungsinstrument hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, der Sicherung der Daseinsvorsorge, der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes.

Weiteres übergeordnetes Ziel der Neuaufstellung ist die erstmalige Zusammenführung der beiden Teilpläne „Umwelt“ und „Siedlung“. Mit der Zusammenführung wird nicht zuletzt auch einer zentralen Forderung der Stadt Völklingen Rechnung getragen.

Den politischen Gremien der Stadt wurde seinerzeit zugesagt, dass im Rahmen der öffentlichen frühzeitigen Beteiligung eine ausführliche Information über die Inhalte des Landesentwicklungsplanes erfolgen wird. Diese Erörterung erfolgt in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsräte Völklingen, Ludweiler und Lauterbach sowie des Ausschusses für Umwelt und Verkehr und des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.10.23 (Beschluss durch den Stadtrat am 19.10.23).


Textentwurf, komprimierte Plankarte sowie der Umweltbericht zum Landesentwicklungsplan Saarland sind beigefügt.

Über folgenden Link gelangt man auch zu einer interaktiven Karte sowie zu weiteren Unterlagen:

https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3

Benutzername: nutzer#048

Passwort: di325z2j


Einen weiteren Link gibt es zu einer Kartenanwendung im Geoportal:

https://geoportal.saarland.de/gdz6859

Dort kann man die Plankarte des LEP-Entwurfs digital und interaktiv erkunden.


Der Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung wird nach einer hausinternen Beteiligung sowie einer Abstimmung mit dem Regionalverband Saarbrücken eine Stellungnahme fertigen und diese den politischen Gremien zur o. a. Sitzungsschiene vorlegen.
 

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Anlagen

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