Beschlussvorlage - 2023/1945
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung der Wahlbereiche für die Stadtratswahl 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
- beteiligt:
- Personalmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.09.2023
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Beschlussentwurf
…
Das Wahlgebiet der Stadt Völklingen wird für die Stadtratswahl 2024 in die Wahlbereiche
Wahlbereich I („rechts der Saar“): Innenstadt, Röchlinghöhe, Heidstock, Luisenthal
und
Wahlbereich 2 („links der Saar"): Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Wehrden, Ludweiler, Lauterbach
eingeteilt.
Sachverhalt
Nach § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 1 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung wird das Wahlgebiet vom Stadtrat für die Aufstellung von Bereichslisten in Wahlbereiche eingeteilt. Die Wahlbereiche sollen dabei einen oder mehrere benachbarte Gemeindeteile (Stadtteile, Ortsteile) umfassen. Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.10.2008 muss eine solche Einteilung „zur Wahrung der Grundsätze der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Wahlbewerber zu möglichst gleich großen Wahlbereichen führen“.
Dies wurde zur letzten Kommunalwahl in 2019 durch die Bildung zweier etwa gleich großer Wahlbereiche umgesetzt (vgl. Vorlagen 2018/472 und 2018/472-001):
- Wahlbereich I („rechts der Saar“) mit Stand Juni 2023 insgesamt 21.426 Einwohnern:
Innenstadt (13.699 Einwohner) , Röchlinghöhe (1.336 Einwohner), Heidstock (4.503 Einwohner), Luisenthal (1.888 Einwohner)
und
- Wahlbereich 2 („links der Saar) mit 20.118 Einwohnern:
Fenne (923 Einwohner), Fürstenhausen (2.430 Einwohner), Geislautern (3.152 Einwohner), Wehrden (5.245 Einwohner), Ludweiler (5.789 Einwohner), Lauterbach (2.579 Einwohner).
Diese Einteilung hat sich bei der letzten Wahl bewährt und wird daher auch für die Wahl in 2024 vorgeschlagen.