Beschlussvorlage - 2023/1927

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Unterbringungsbehörde der Mittelstadt Völklingen – für den Bereich der Gewährleistung einer Rufbereitschaft – an die Landeshauptstadt Saarbrücken.

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Sachverhalt

 

Unterbringungsbehörden im Saarland sind neben den Landkreisen und der Landeshauptstadt Saarbrücken auch die Mittelstädte Völklingen und St. Ingbert. Bereits seit dem 01.08.2016 haben alle saarländischen Unterbringungsbehörden mit Ausnahme des Landkreises Saarlouis die Rufbereitschaft außerhalb der regulären Dienstzeiten an die Landeshauptstadt Saarbrücken übertragen.

 

Zum 01.01.2020 hat die Mittelstadt Völklingen auch die (eigentlichen) Aufgaben und Befugnisse als Unterbringungsbehörde an den Regionalverband Saarbrücken übertragen (Delegationsmodell).

Mittlerweile wurde das 2016 noch geltende Unterbringungsgesetz durch das "Gesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen" (Psychisch-Kranken-HIlfe-Gesetz - PsychKGH) abgelöst, weswegen eine Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig geworden ist. 

Zudem enthält die bisherige Vereinbarung eine Regelungslücke, da der 24. und 31.12. sowie Rosenmontag des jeweiligen Kalenderjahres als außerordentliche Schließtage nicht von der Rufbereitschaft abgedeckt waren. Dies wird mit der vorliegenden Fassung bereinigt. 

Hinsichtlich der Kostenstruktur wurde im Einvernehmen mit allen beteiligten Unterbringungsbehörden eine Anpassung vorgenommen sowie eine Dynamisierung in Höhe von 3 % pro Jahr getroffen, um die jährlich steigenden Kosten aufzufangen. Zudem wurde die Kündigungsfrist von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt. Die genauen Änderungen können der  angehängten Synopse zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus 2016- am Beispiel des Landkreises Neunkirchen - entnommen werden (Anlage 2).

 

Die Vereinbarungen aller Unterbringungsbehörden mit der Landeshauptstadt sollen am 04. Oktober diesen Jahres im Saarbrücker Stadtrat beschlossen werden, weswegen zunächst die Beschlussfassung in den jeweiligen beteiligten Städten und Landkreisen erfolgen soll. 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Für das Jahr 2023 ergeben sich Kosten in Höhe von 1.504,79 €. In den Folgejahren steigt dieser Betrag um jährlich 3 % an.

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Anlagen

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