Beschlussvorlage - 2023/1913

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes I/71 ‚Am Leh‘ gemäß § 2 Baugesetzbuch wird eingeleitet.

 

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Sachverhalt

Am 29.12.2021 ist der Bebauungsplan I/71 „Am Leh“ 8. Änderung in Völklingen in Kraft getreten, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Grundschule in Form einer gebundenen Ganztagsschule sowie einer Kindertagesstätte am Standort des ehemaligen St. Michael-Krankenhauses geschaffen hat.

 

Nach der Ausschreibung der Architektenleistungen und der Erarbeitung erster Entwürfe hat sich gezeigt, dass der ursprünglich prognostizierte Flächenbedarf für die geplanten Nutzungen nicht ausreicht. Somit wird eine „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Parkplätze“, auf der ursprünglich öffentliche Stellplätze bereit gestellt werden sollten, nunmehr ebenfalls für das Gelände der Schule und der Kita benötigt. Ebenfalls zeigte sich, dass umfassende Neuplanungen im Bereich Verkehr notwendig sind und daher der Geltungsbereich um die überplanten Verkehrsflächen zu ergänzen sind.

 

Dies macht eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Leh“ 8. Änderung erforderlich. Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes ist es, ein Sonstiges Sondergebiet (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte sowie Grundschule nun auch zusätzlich auf dem bislang als Verkehrsfläche ausgewiesenen Bereich festzusetzen. Die überplanten Verkehrsflächen werden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB als öffentliche Verkehrsfläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.

 

Das Plangebiet umfasst zu einem großen Teil das Gelände des ehemaligen St. Michaelskrankenhauses. Im westlichen Geltungsbereich sind Grünstrukturen vorhanden, die aus der ehemaligen Parkanlage des Krankenhauses resultieren. Der Großteil des Areals besteht aus einer geschotterten Fläche des abgerissenen Krankenhausgebäudes.

 

Als Verkehrsflächen wurde der Geltungsbereich um Teilbereiche des Parkhauswegs, der Kühlweinstraße und des Nordrings ergänzt.

Östlich wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans durch das Lenoardo-Hotel sowie Flächen des zwischenzeitlich zurückgebauten Krankenhausgebäudes begrenzt. Im Westen befindet sich ein Pflegeheim (St. Josef).

 

Der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Gebiet der Schule und der Kindertagesstätte eine Gemeinbedarfsfläche dar, so dass eine Änderung/Anpassung des

Flächennutzungsplanes nicht erforderlich ist.

 

Mit der Planung beauftragt wird das Planungsbüro agstaUMWELT GmbH, Saarbrückerstraße 178, 66333 Völklingen

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Finanzielle Auswirkungen

Mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde das Büro agsta Umwelt beauftragt. Die Honorarsumme beträgt 6.069,00 Euro brutto.

Die Kosten sind über das Untersachkonto 61000/65600 des Fachdienstes 52  dargestellt.

 

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Anlagen

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