ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2022/1644-007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Beschlussentwurf

1.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

(Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

2.)

Zu Lasten des Haushaltes 2024 werden in den Haushalt 2023 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 13.100.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stadtmitte (DIN 14092): 2.000.000 €

- USK 21111.96000 - Neubau 4-zügige gebundene Ganztagsgrundschule am Nordring: 7.250.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße" - Fürstenhausen: 1.450.000 €

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.500.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

3.)

Zu Lasten des Haushaltes 2025 werden in den Haushalt 2023 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.100.000 € eingestellt:

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 2.200.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

4.)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2021 bis 2026 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2021: 18.326.110 €

2022: 25.675.000 €

2023: 24.254.600 €

2024: 28.326.500 €

2025: 19.454.000 €

2026:   3.889.000 €

Reduzieren

Sachverhalt

 

Auf die bisherigen Erläuterungen wird verwiesen.

Die SPD-Fraktion hat sowohl zum Ergebnishaushalt als auch zum Investitionshaushalt Änderungsvorschäge eingereicht (siehe Vorlagen Nr. 2023/1902 und 2023/1903).

Im Ergebnishaushalt ergeben sich daraus Haushaltsverbesserungen von 580.000 €. Zusätzlich wurde seitens der Verwaltung ebenfalls noch eine Haushaltsverbesserung um 50.000 € (Erhöhung der Friedhofsgebühren von 750.000 € auf 800.000 €) in den Haushaltsentwurf eingearbeitet.

Aufgrund der aktuellen Veranlagungszahlen wurde auch der Planansatz für die Gewerbesteuer von 22 Mio. € auf 28 Mio. € bzw. unter Berücksichtigung der geplanten Hebesatzerhöhung auf rd. 29,5 Mio. € erhöht. Es muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Erhöhung von 22 auf 28 Mio. € keine Auswirkungen auf das strukturelle Ergebnis für 2023 hat, da hier anstelle des tatsächlichen Planansatzes die Zahlen der "Normalentwicklung" zugrunde gelegt werden. Allerdings ergeben sich hierdurch positive Auswirkungen bei der Berechnung des strukturellen Defizits für 2024.

Die vorgenannten Änderungen führen dazu, dass zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Haushaltes nun eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes statt auf 755 v.H. auf 705 v.H. ausreicht, im Gegenzug jedoch der Gewerbesteuerhebesatz statt auf 480 v.H. auf 485 v.H. steigt.

Die geänderten Dateien einschließlich des geänderten Entwurfes der Haushaltssatzung sind als Anlage beigefügt.

Dies gilt auch für das geänderte Investitionsprogramm. Die vorgeschlagenen Änderungen machen aus Sicht der Verwaltung Sinn, da aufgrund der fortgeschrittenen Zeit der Beginn und die Umsetzung aller geplanten Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr realistisch ist. Im Gegenzug wurden bei zwei Maßnahmen noch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...