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Beschlussvorlage - 2023/1889

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird folgende Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

(Einzusetzen: Hebesatzsatzung gemäß Anlage)

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Sachverhalt

 

 

Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf sieht in der Haushaltssatzung eine Erhöhung der Grundsteuer B um 150 Hebesatzpunkte auf neu 755 Hebesatzpunkte und eine Erhöhung der Gewerbesteuer um 20 Hebesatzpunkte auf neu 480 Hebesatzpunkte vor. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf wird verwiesen.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz) ist ein Beschluss der Gemeinde, durch den der Hebesatz rückwirkend auf den Beginn des Kalenderjahres höher festgesetzt werden soll als der Hebesatz im Vorjahr nur zulässig, wenn er bis zum 30.06. des Kalenderjahres erfolgt.

 

Selbst wenn der Stadtrat bis zum 30.06. einer Haushaltssatzung mit einer entsprechenden Erhöhung der Hebesätze zustimmen sollte, ist es ungewiss, bis wann die Satzung genehmigt und veröffentlicht und damit in Kraft treten kann.

 

Beschließt der Stadtrat jedoch unabhängig von der Haushaltssatzung eine Hebesatzsatzung, bedarf diese keiner Genehmigung sondern kann direkt nach Beschlussfassung veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt werden.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

 

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Anlagen

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