Informationsvorlage - 2023/1884
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung Verbandsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- zuständig:
- Entsorgungszweckverband
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen
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Information
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28.06.2023
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Sachverhalt
Die Rechtsstellung eines Zweckverbandes ist in § 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) geregelt. Soweit nicht das KGG und im Rahmen des KGG die Verbandssatzung besondere Vorschriften treffen, finden gemäß § 3 Abs. 2 KGG die für die Gemeinde geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung. Nach der einschlägigen Vorschrift des § 33 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsge-
setz (KSVG) werden die Mitglieder des Gemeinderates vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Verbandsvorsteherin verpflichtet Herrn Jürgen Werner Schneider und Herrn Karl Günter Henkel als Nachfolger von Herrn Frank Müller und Herrn Gerald Zieder zu Mitgliedern der Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen.
