Beschlussvorlage - 2022/1644-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.05.2023
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.06.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussentwurf
1.)
Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
(Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)
2.)
Zu Lasten des Haushaltes 2024 werden in den Haushalt 2023 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 11.650.000 € eingestellt:
- USK 13000.94120 - Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stadtmitte (DIN 14092): 2.000.000 €
- USK 21111.96000 - Neubau 4-zügige gebundene Ganztagsgrundschule am Nordring: 7.250.000 €
- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.500.000 €
- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €
3.)
Zu Lasten des Haushaltes 2025 werden in den Haushalt 2023 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.600.000 € eingestellt:
- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 700.000 €
- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €
4.)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2021 bis 2026 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2021: 18.326.110 €
2022: 25.675.000 €
2023: 30.444.600 €
2024: 23.186.500 €
2025: 17.954.000 €
2026: 3.889.000 €
Sachverhalt
Auf die bisherigen Erläuterungen wird verwiesen.
Mit dem bisher im Hauptausschuss vorgestellten Haushaltsentwurf für 2023 wird die Defizitobergrenze um rund 7,1 Mio. € überschritten.
Im Nachgang zur letzten Beratung wurde der Haushaltsentwurf daher noch einmal auf der Einnahmeseite sowie als auch auf der Ausgabenseite nach möglichen Haushaltsverbesserungen überprüft.
Mögliche Haushaltsverbesserungen:
- Gemäß der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung lässt sich als Ergebnis dieser Überprüfung eine Haushaltsverbesserung um ca. 1 Mio. € erreichen.
- Weiterhin wird vorgeschlagen, den Personalkostenansatz - wie bereits angedeutet - pauschal um 1 Mio. € zu kürzen. Das Personalmanagement hat eine Auswertung der letzten drei Jahre erstellt, in denen die Erstattungen aufgrund Beschäftigungsverbote und Mutterschutz sowie Einsparungen aufgrund Wegfall Lohnfortzahlung dargestellt sind (siehe Anlage 3). Insgesamt ergeben sich daraus in den drei Jahren Personalminderaufwendungen zwischen jeweils 690.000 € und 903.000 €. Aufgrund der vorliegenden Zahlen sowie vor dem Hintergrund, dass in den letzten drei Jahren die Personal-Ist-Kosten jeweils deutlich (über 2 Mio. €) unter den Personal-Plankosten lagen, wird eine pauschale Kürzung um 1 Mio. € - auch unter Berücksichtigung des diesjährigen Tarifabschlusses - für gerechtfertigt gehalten. Gemäß Berechnungen des Personalmanagements belaufen sich die Mehrkosten durch die Inflationsausgleichszahlungen auf ca. 1 Mio. €. Im Gegenzug entfällt aber auch die bereits in die Personalkosten eingerechnete Tarifsteigerung ab Januar 2023 um 3% (= ca. 800.000 €).
- Im bisherigen Haushaltsentwurf waren Energiekosten in Höhe von 5.156.500 € veranschlagt. Zwischenzeitlich wurde der Stadt von den Stadtwerken eine detaillierte Übersicht zur Verfügung gestellt, wie sich die Energiekosten auf der Grundlage des Verbrauches 2021 und unter Berücksichtigung von Strom-, Gas- und Fernwärmepreisbremse in 2023 voraussichtlich darstellen werden. Auf der Basis dieser Auswertung wird jetzt nur noch mit Energiekosten in Höhe von 3.922.750 € gerechnet. Dies bedeutet eine Ausgabenminderung um rd. 1,2 Mio. €.
Mit den drei vorgenannten Maßnahmen reduziert sich die Überschreitung der Defizitobergrenze auf rd. 3,9 Mio. €.
Nach Auffassung der Verwaltung können weitere Haushaltsverbesserungen in der erforderlichen Größenordnung nur noch durch Steuererhöhungen erzielt werden, ohne durch den Stadtrat gesetzlich nicht verpflichtende Aufgaben, die sogenannten freiwilligen Leistungen, streichen zu müssen.
Folgen bei Verzicht auf Steuererhöhungen oder dem Nichtbeschluss eines Haushalts:
Ein Verzicht auf notwendige Steuererhöhungen führt unweigerlich dazu, dass die Verwaltung dieses Jahr der Kommunalaufsichtsbehörde keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen kann. Auch das Nichtbeschließen eines Haushalts hat unweigerlich weitreichende Folgen:
· Der Stadt Völklingen geht die pauschale Investitionszuweisung des Landes in Höhe von 586.348 € verloren
· Die Handlungsfähigkeit der Stadt Völklingen wird unweigerlich – insbesondere bei den freiwilligen Leistungen – massiv eingeschränkt. Dies gilt sowohl für das soziale, kulturelle und sportliche Engagement der Stadt als auch für das Betreiben von städtischen Einrichtungen – beispielhaft:
o Sport- und Mehrzweckhallen können nur noch eingeschränkt betrieben werden (für Schulbetrieb und Veranstaltungen);
o Die Pflege von Sportplätzen und -anlagen ist nicht mehr möglich;
o Der Weiterbetrieb des Erlebnisfreibades Köllerbachtal und des Stadtbades ist gefährdet;
o Geplante, aber noch nicht begonnene Investitionen können nicht getätigt werden. z.B. in der Stadtentwicklung, Feuerwehrgerätehäuser, Kitas und Grundschulen, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Sicherung der Energieversorgung wie z.B. Bau von Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wärmepumpen und energiesparender Beleuchtung können nicht realisiert werden;
o Nur noch eingeschränkter Weiterbetrieb von Volkshochschule (VHS) Völklingen, Stadtarchiv und Stadtbibliothek;
o Der Betrieb der Jugendverkehrsschule wird eingestellt;
o Eine Unterhaltung von Spielplätzen erfolgt nur noch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht;
o Die Unterhaltung von Straßen, Gehwegen und Plätze beschränkt sich auf die notdürftige Verkehrssicherung;
o Zuschüsse an sportliche, kulturelle, soziale und brauchtumspflegende Vereine können nicht geleistet werden (z.B. Energiekostenzuschüsse an Vereine, Zuschüsse der Ortsräte, Dorffeste, Faschingsumzüge, Martinsumzüge, Sport- und Kulturprojekte);
o Projekte der Kultur- und Tourismusförderung, des Stadtmarketings sowie der Wirtschaftsförderung können nicht realisiert werden (z.B. Förderprogramme, Weihnachtsbeleuchtung, Events, Landesturnfest);
o Angebote und Veranstaltungen für Kinder und Senioren, wie z.B. Kinderkulturwochen, Seniorenfahrten, Seniorennachmittag können nicht angeboten werden;
o Soziale Projekte wie die Drogenberatung, Gemeinwesenarbeit, Grünes Haus, Sprachbildung bis hin zur Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund können nicht mehr fortgeführt/unterstützt werden.
· Ohne einen Haushalt 2023 wird sich die Lage in 2024 noch einmal verschärfen, da dann im Gegensatz zu 2023 keine Haushaltsreste mehr zur Verfügung stehen.
Zum Erhalt der freiwilligen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine schlägt die Verwaltung daher vor:
· eine Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 605 Hebesatzpunkten um 150 Hebesatzpunkte auf neu 755 Hebesatzpunkte. Die Erhöhung der Grundsteuer B um 150 Hebesatzpunkte bringt bei der Berechnung des strukturellen Defizits einen anrechenbaren Hebesatzgewinn von 2.242.000 €
· Eine Erhöhung der Gewerbesteuer von bisher 460 Hebesatzpunkten um 20 Hebesatzpunkte auf neu 480 Hebesatzpunkte vor. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer um 20 Hebesatzpunkte bringt einen anrechenbaren Hebesatzgewinn von 949.000 €.
Beides zusammen führt dazu, dass die Defizitobergrenze jetzt nur noch um 711.757 € überschritten wird.
Optional steht es dem Rat frei, anstelle von Steuererhöhungen freiwillige Leistungen in einer Größenordnung von rd. 700.000 € zu streichen und darüber hinaus weitere Einnahmeverbesserungen in einer Größenordnung von rd. 2,5 Mio. € festzulegen, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes zu erreichen.
Die aktuellen Berechnungsblätter zur Berechnung des strukturellen Defizits sind als Anlage beigefügt.
Hierbei ist jedoch noch Folgendes zu berücksichtigen: Das Defizit ist u.a. auf die massiv gestiegenen Energiekosten zurückzuführen. Mit E-Mail vom 13.01.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mitgeteilt, dass im Benehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat beschlossen worden ist, Energiepreissteigerungen in Folge der Ukrainekrise im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 SPaktG als nicht vorhersehbar und nicht von der Gemeinde beeinflussbares Ereignis anzuerkennen.
Die Mehrbelastung ergibt sich für 2023 beim leitungsgebundenen Energiebezug (Erdgas, Strom, Fernwärme) prozentual aus den Verhältnissen der Energiepreise im Jahr 2023 zum Referenzjahr 2019. Die Steigerungsraten sind hierbei auf 83% der Auszahlungen für Energie im Referenzjahr anzuwenden.
Im Referenzjahr 2019 belief sich die Summe der tatsächlichen Energieauszahlungen (ohne Wasser u. Abwasser) auf rd. 2,1 Mio. €. Die Planansätze für 2023 bewegen sich unter Berücksichtigung von Strom-, Gas- und Fernwärmepreisbremse - ohne Wasser und Abwasser - bei rd. 3,5 Mio. €, also auf rd. 1,4 Mio. € mehr als in 2019. Bei der genannten Anrechnungsfähigkeit von 83% ergäben sich anrechenbare Mehrausgaben von rd. 1,1 Mio. €. Hierbei handelt es sich jedoch noch um eine grobe Betrachtungsweise, die eine genaue Ermittlung nicht ersetzen kann. Die genaue Ermittlung der ansetzbaren Mehrausgaben ist derzeit noch in Bearbeitung.
Da die gemäß o.a. Erlass anrechenbaren Energiemehrausgaben über dem Überschreitungsbetrag von 711.757 € liegen, würde die Defizitobergrenze um diesen Überschreitungsbetrag angepasst werden. Die Stadt muss die Mehrbelastungen durch die Energiepreissteigerungen gegenüber dem Landesverwaltungsamt plausibel darlegen. Der Antrag auf Anerkennung der Mehrkosten ist zusammen mit der Vorlage des Haushaltsplanes zu stellen.
Somit wäre ein genehmigungsfähiger Ergebnishaushalt in Sicht,
Investitionshaushalt
Neben den Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde auch der Investitionshaushalt einer erneuten Prüfung unterzogen.
Dies betraf insbesondere mehrere Gehwegausbaumaßnahmen. Hauptsächlich aufgrund des derzeit laufenden Glasfaserausbaues aber auch aus anderen Gründen werden folgende Maßnahmen um 1 bzw. 2 Jahre verschoben:
- USK 63000.96641 - Ausbau der Gehwege "In der Pottaschdell": um 1 Jahr verschoben nach 2025/2026
- USK 63000.96643 - Ausbau der Gehwege "Langwiesstraße" : um 1 Jahr verschoben nach 2024/2025
- USK 63000.96646 - Ausbau der Gehwege "Im Ehrengrund": um 1 Jahr verschoben nach 2025
- USK 63000.96647 - Ausbau der Gehwege "Eberbachstraße": um 2 Jahre verschoben nach 2025/2026
- USK 63000.96649 - Ausbau der Gehwege "Am Dietrichsberg": um 1 Jahr verschoben nach 2025
- USK 63000.96651 - Ausbau der Gehwege "Händelstraße": um 2 Jahre verschoben nach 2025/2026
- USK 63000.96653 - Ausbau der Gehwege "Köhlerstraße: um 2 Jahre verschoben nach 2026/spätere Jahre
- USK 63000.96656 - Ausbau der Gehwege "Birkenweg": um 2 Jahre verschoben nach 2026/spätere Jahre
- USK 63000.96658 - Ausbau der Gehwege zwischen "Am Holzplatz" und "Hausenstraße": verschoben um 1 Jahr nach 2024.
- Des Weiteren wird der Ansatz beim USK 63000.96891 - Sanierung der Fahrbahn "Schulstraße" zur Straße "In der Trudlu" von 300.000 € auf 220.000 € gekürzt. Der Ausbau beschränkt sich jetzt auf das Teilstück im städt. Eigentum. Im weiteren Straßenverlauf handelt es sich um Privatgrundstücke. Hier konnte bisher keine Einigung über eine Kostenbeteiligung erzielt werden.
Der Entwurf des Investitionsprogramms sieht nach den vorgenannten Änderungen für 2023 Investitionen in einer Größenordnung von rd. 30,4 Mio. € vor, für deren Ausfinanzierung eine Kreditaufnahme in Höhe von rd. 20,8 Mio. € notwendig ist. Hiervon entfallen rd. 18,7 Mio. € auf Sonderkredittatbestände im Sinne des Krediterlasses und rd. 2,1 Mio. € auf sonstige Tatbestände.
Die tatsächliche Finanzierungslücke im Investitionshaushalt beträgt rd. 23,5 Mio. €. Die Übersicht über die Finanzierung der nach § 43 Nr. 11 KommHVO im Anhang der Vermögensrechnung anzugebenden und nach § 19 KommHVO übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Anlage 11a VV-KommHVO) weist für 2021 ein positives Saldo von rd. 2,75 Mio. € aus. Um diesen positiven Saldo ist spätestens im übernächsten Haushaltsjahr (also in 2023) der Investitionskredit geringer anzusetzen, als dies zum Ausgleich des Saldos aus Investitionstätigkeit erforderlich wäre.
Obwohl die Frist für die Vorlage der Mittelanmeldungen für den Investitionshaushalt seitens des Fachdienstes 15 auf Ende September 2022 festgesetzt war, wurden im Januar 2023 vom Fachdienst 55 noch weitere Mittelanmeldungen für Maßnahmen den Investiven Finanzhaushalt 2023 betreffend abgegeben, mit der Bitte diese zusätzlich in das Investitionsprogramm für 2023 mit aufzunehmen.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
1. 56000.94500 - Allgemeine energetische Sanierung am Umkleidegebäude des Sportplatzes Heidstock - 150.000,00 € Auszahlung in 2023 (ursp. für spätere Jahre vorgesehen)
2. 56000.94501 - Allgemeine energetische Sanierung am Umkleidegebäude des Sportplatzes Röchlinghöhe - 150.000,00 € Auszahlung in 2023 (ursp. für spätere Jahre vorgesehen)
3. 56000.94503 - Allgemeine energetische Sanierung am Umkleidegebäude des Sportplatzes Fenne - 150.000,00 € Auszahlung in 2023 (ursp. für spätere Jahre vorgesehen).
Da es sich bei den energetischen Sanierungen an den Umkleidegebäuden der Sportplätze Heidstock, Röchlinghöhe und Fenne um freiwillige Ausgaben i.S. des § 5 Abs. 2 KSVG handelt (insgesamt 450.000,00 €), ist darüber zu befinden, ob diese Maßnahmen - vor dem Hintergrund einer derzeit geplanten Kreditaufnahme von rd. 20,8 Mio. € - noch zusätzlich in das Investitionsprogramm 2023 mit aufgenommen werden.
Der komplette Haushaltsentwurf ist in der aktuellen Fassung beigefügt. Darin ist auch das Investitionsprogramm einmal nach städt. Muster und einmal gemäß dem vorgeschriebenen Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO enthalten.
Ebenfalls beigefügt ist als weitere Beratungsgrundlage auch noch einmal der aktuelle Finanzhaushalt auf Untersachkontenebene.
Anlagen
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