Beschlussvorlage - 2023/1810

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Bildung einer dritten Einschulklasse im Schuljahr 2023/2024 bis zur Beendigung der Grundschulzeit im Schuljahr 2026/2027 wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der bestehenden Schulpflicht und der Situation, dass die Schülerzahlen enorm gestiegen sind, reichen die vorhandenen Plätze in der per Errichtungserlass zweizügig zu führenden GGTS Heidstock-Luisenthal nicht aus, um alle aus diesem Schulbezirk angemeldeten Schulneulinge aufzunehmen. Bisher liegen 63 Anmeldungen aus dem Schulbezirk Heidstock-Luisenthal mit dem Wunsch auf Ganztagsbeschulung vor (42 Muss-Kinder, 16 Verweiler, 5 Kann-Kinder, Stand 03/23). Deshalb empfiehlt das Ministerium für Bildung und Kultur, im kommenden Schuljahr abweichend vom Errichtungserlass der GGTS Heidstock-Luisenthal drei Eingangsklassen einzurichten. Hintergrund der Empfehlung sind die Gesamtzahlen der Schülerinnen und Schüler vor allem an den Völklinger Innenstadtschulen und die sich daraus ergebenden beengten bzw. fehlenden räumlichen Voraussetzungen. Die Schulleiterin der GGTS Heidstock-Luisenthal hat rückgemeldet, dass die Bildung einer zusätzlichen Einschulklasse ab dem Schuljahr 2023/2024 bis zum Ende der Beschulung dieser Schulneulinge im Jahre 2026/2027 räumlich im Gebäudebestand möglich wäre.

Die Bildung einer zusätzlichen Klasse wäre mit der befristeten Einstellung einer/eines zusätzlichen Erzieherin/Erziehers für die GGTS mit 19,5 Wochenstunden über vier Grundschuljahre verbunden. Die hiermit verbundenen Kosten werden zu 50% vom Ministerium für Bildung und Kultur gefördert.

Bzgl. der Teilnahme an der Schülerbeförderung wirkt sich der Umstand, ob eine dritte 1. Klasse gebildet wird, nicht aus, da die Kinder aus Luisenthal in jedem Fall mit dem Schulbus befördert werden müssten, entweder zur GGTS Heidstock oder zur Kooperationsschule Grundschule Haydnstraße.

Eine Ablehnung der Bildung einer zusätzlichen ersten Klasse an der GGTS Heidstock-Luisenthal würde dazu führen, dass die im Schulbezirk Heidstock-Luisenthal aufzunehmenden Kinder zur Kooperationsschule Haydnstraße verwiesen werden müssten, was hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Klassenräume nur durch Schaffung von zusätzlichen Räumen bis zum Schulbeginn 2023/2024 realisierbar wäre.

Aus den vorgenannten Gründen wird von Seiten der Verwaltung die Bildung einer dritten Einschulklasse empfohlen.

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

Für Einstellung einer Erzieherin oder eines Erziehers, Teilzeit 19,5 Wochenstunden, vom 01.09.2023 bis Ende Schuljahr 2026/2027 entstehen je nach Erfahrungsstufe der einzustellenden Kraft Personalkosten in Höhe von ca. 99.767€ und 133.914€ an (Stand 15.03.2023). Die vorgenannten Personalkosten werden jährlich mit 50% durch das MBK gefördert.  

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Anlagen

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