Informationsvorlage - 2023/1723

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 KSVG ist der Ortsrat bei der Aufstellung des Haushaltsplans, soweit es sich um Ansätze für den Gemeindebezirk handelt, vor der Beschlussfassung im Stadtrat anzuhören.

 

Der Haushaltsentwurf für 2023 wird derzeit im Hauptausschuss vorberaten und ist in der aktuellen Fassung als Anlage beigefügt.

 

Der Ergebnishaushalt weist aktuell ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von rd. 14,6 Mio. € aus, was gegenüber 2022 eine Verschlechterung um rd. 8,4 Mio. € bedeutet. Die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2026 weist jährliche Defizite zwischen 17,3 und 22,6 Mio. € aus, was insbesondere auf die höhere Regionalverbandsumlage ab 2023 zurückzuführen ist.

Gemäß den beigefügten Berechnungsblättern beläuft sich das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis in 2023 auf - 8.034.757 €. Die Defizitobergrenze, die 2023 bei - 871.000 € liegt, wird damit momentan um 7.163.757 € überschritten und das Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltes zum gegenwärtigen Zeitpunkt deutlich verfehlt.

Das hohe Defizit ist u.a. auf die massiv gestiegenen Energiekosten zurückzuführen. Mit E-Mail vom 13.01.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mitgeteilt, dass im Benehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat beschlossen worden ist, Energiepreissteigerungen in Folge der Ukrainekrise im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 SPaktG als nicht vorhersehbar und nicht von der Gemeinde beeinflussbares Ereignis anzuerkennen.

Die Mehrbelastung ergibt sich für 2023 beim leitungsgebundenen Energiebezug (Erdgas, Strom, Fernwärme) prozentual aus den Verhältnissen der Energiepreise im Jahr 2023 zum Referenzjahr 2019. Die Steigerungsraten sind hierbei auf 83% der Auszahlungen für Energie im Referenzjahr anzuwenden. Im Referenzjahr 2019 belief sich die Summe der tatsächlichen Energieauszahlungen auf rd. 2,6 Mio. €. Die Planansätze für 2023 bewegen sich bei rd. 5,1 Mio. €, also auf rd. 2,5 Mio. € mehr als in 2019. Bei der genannten Anrechnungsfähigkeit von 83% ergäben sich anrechenbare Mehrausgaben von rd. 2,1 Mio. €. Hiebei handelt es sich jedoch um eine ganz grobe Betrachtungsweise, die eine genaue Ermittlung nicht ersetzen kann. Die genaue Ermittlung der ansetzbaren Mehrausgaben wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die für die Berechnung notwendigen Grundlagendaten erst excelmäßig aufbereitet werden müssen. U.a. müssen die in der Summe der Energieauszahlungen enthaltenen Kosten für Wasser und Abwassser herausgerechnet werden.

 

 

 

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Anlagen

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