Beschlussvorlage - 2023/1718
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk X Völklingen - Lauterbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Recht und Versicherungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Entscheidung
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15.03.2023
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Sachverhalt
Der Schiedsbezirk ist seit längerer Zeit nicht besetzt. Der Vorgänger legte das Amt aus persönlichen Gründen nieder. Eine Neuwahl ist deswegen erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher in den Völklinger Stadtnachrichten am 22.11.2022. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 16.12.2022 bewerben.
Frau Julia Martens hat mit Schreiben vom 28.11.2022 ihr Interesse an der Wahl zur Schiedsfrau bekundet. (Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt).
Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:
§ 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:
Abs. 1
Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Abs. 2
Das Amt kann nicht bekleiden
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Abs. 3
In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;
3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,1 kB
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