Beschlussvorlage - 2022/1696

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

A):

 

Der Ortsrat wählt in geheimer Abstimmung

   

    das Ortsratsmitglied …………………………………………………

 

zur Ortsvorsteherin/ zum Ortsvorsteher.

 

 

 

B):

 

Der Ortsrat wählt in geheimer Abstimmung

 

 

das Ortsratsmitglied …………………………………………………

 

zur stellvertretenden Ortsvorsteherin/ zum stellvertretenden Ortsvorsteher.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 75 KSVG wählt der Ortsrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Ortsrates eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellver-treterin oder Stellvertreter. Die Vorschriften des § 42 (2) und der § 65 (3,4) sowie § 66 und § 67 KSVG finden entsprechende Anwendung. Die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters hat nach § 46 KSVG zu erfolgen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Im Übrigen wird hierzu auf § 46 (2) KSVG verwiesen.

Ortsvorsteher Dieter Peters hat mit Schreiben vom 14.11.2022 sein Amt zum 31.12.2022 niedergelegt.

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