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Informationsvorlage - 2022/1663

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der ZPRS-Verbandsversammlung vom 11.11.2022 wurde die notwendige Neubeschaffung von Bordrechnern im saarVV und die damit verbundene notwendige Finanzierung thematisiert.

 

Für die Stadt Völklingen möchte der ZPRS eine Kostenbeteiligung für die Rechner des Linienbündels F (Fa. Lay Reisen on Tour GmbH) und der Linien 166/17 (Fa. Aloys Baron Reisen GmbH), da diese Verkehre auf dem Gebiet der Stadt Völklingen verkehren.Die Linien wurden als Eigenwirtschaftliche Verkehre an die Betreiber vergeben.

 

Als Anteil der Stadt Völklingen wurden 5,9 Bordrechner für diese Verkehre berechnet. Die Gesamtkosten betragen 40.504,48 €, als Eigenanteil fallen 16.975,95 € an.

 

Aufgrund von Beihilferechtlichen Regelungen wird durch den ZPS empfohlen, dass den Verkehrsunternehmen, die Verkehre eigenwirtschaftlich betreiben, die neuen Bordrechner durch die Aufgabenträger beigestellt werden und die Beschaffung und Finanzierung erfolgt durch den Aufgabenträger erfolgt.

 

Neben diesem Vorgehen gibt es noch die Möglichkeit der Anwendung der De-minimis-Regelung zur Finanzierung der Bordrechner direkt über das VU. Die De-minimis-Regelung besagt, dass Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal EUR 200.000 erhalten können. Die Regelung ist selbst kein Förderprogramm. Die Anwendung dieser Regelung wurde in der ZPRS-Verbandsversammlung durch die Stadt Völklingen mit der Bitte um Prüfung vorgeschlagen.

 

Als Ergebnis teilt der ZPRS folgendes mit:

 

Der von der Stadt Völklingen in der Verbandsversammlung vom 11.11.2022 vorgeschlagene Weg, bei Bordrechnern in eigenwirtschaftlichen Verkehren (Fa. Lay Reisen on Tour GmbH: LB F (190, 195, 196, 197; Fa. Aloys Baron Reisen GmbH: Linien 166/167) unter Anwendung der De-minimis-Regel die Finanzierung zu ermöglichen, kann vom Verband nicht empfohlen werden. Beihilfen können nach dieser Regel bis zu einer bestimmten Höhe auch vom Verkehrsunternehmen (VU) beantragt werden. Im Falle der Bordrechner müssten die Verkehrsunternehmer den Aufgabenträgeranteil von rund 42% (Baron: ca. 23.000 €; Lay: 83.000 €) aber selbst finanzieren. Davon kann aus heutiger Sicht nicht ausgegangen werden. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage (hohe Lohnsteigerungen und Dieselpreise, pandemiebedingte Einnahmerückgänge) bei den saarländischen Verkehrsunternehmen sind dort keine Reserven für die Übernahme zusätzlicher Kosten vorhanden. Bei der Verfolgung dieses Weges besteht für den Aufgabenträger eher die Gefahr, die Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehre zu riskieren mit der Konsequenz, dass die Genehmigungen vor Ablauf vom VU zurückgegeben werden und eine Notvergabe der Verkehre ansteht, was mit hohen Kosten auf der Aufgabenträgerseite einhergeht. Letztendlich sieht selbst das MUKMAV eine mögliche Beihilfe nach der De-minimis-Regel als so theoretisch an, dass derzeit keine Förderantragsformulare unter Anwendung dieser Regel bereitgestellt werden.

 

 

In Abstimmung mit unserer Rechtsberatung im ÖPNV (BBG und Partner) wurde geprüft, ob die Stadt Völklingen durch einen Beschluss des ZPRS zur Finanzierung der Bordrechner gezwungen werden kann: Nach der Satzung kann der ZPRS Sonderumlagen für einmalige Sachkosten erheben (§ 17 Abs. 2), die von der Verbandsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen sind (§ 7 Abs. 2 i. V. m. § 5 Nr. 14). Die Beschaffung der Bordrechner ist sonderumlagefähig. Völklingen kann also überstimmt werden und wäre dann zur Umlageleistung verpflichtet.

 

Völklingen wird in der Verbandsversammlung gegen die Anschaffung der Bordrechner stimmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die anderen Kommunen der Anschaffung und Finanzierung der Bordrechner zustimmen werden.

 

Somit besteht keine Möglichkeit die Finanzierung der 5,9 Bordrechner zu umgehen. 

 

Der ZPRS ist vorbehaltlich der Zustimmung in der Verbandsversammlung bereit, die Anzahlung im Jahr 2023 in Höhe von 290.000 € vorzufinanzieren. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln des Verbandes (Rücklagen). Nach Erhalt der Fördermittel vom Land wird der ZPRS aus heutiger Sicht in der Lage sein, auch den Restbetrag der Anschaffungskosten, der in 2024 anfällt, für die Kommunen u.a. vorzufinanzieren. Zur Refinanzierung schlägt der Verband eine anteilige quotale Belastung an die Kommunen, gemäß dem anteiligen Bedarf/Einsatz an Bordrechnern in den Jahren ab 2023 bis 2028 vor, entsprechend den vom Verband vorzunehmenden Abschreibungen auf die Anschaffungskosten der Bordrechner.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushalt der Stadt stehen die erforderlichen Mittel in Höhe von 16.975,75€ derzeit nicht zur Verfügung. Sie müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

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