Beschlussvorlage - 2022/1603
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Mittelstadt Völklingen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Abwassergebührensatzung - AGS -)
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
- beteiligt:
- Bauverwaltung, Städtebauförderung; Recht und Versicherungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Am 8. Oktober 2020 hat der Stadtrat die Neufassung der Völklinger Abwassergebührensatzung beschlossen. Hiermit wurde eine in Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilte Abwassergebühr eingeführt („gesplittete Abwassergebühr“).
Nach der damals zu Grunde liegenden Kalkulation wurden die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2021 wie folgt festgesetzt:
- Schmutzwassergebühr = 3,52 € je m³ bezogenem Frischwasser,
- Niederschlagswassergebühr = 0,77 € je m² versiegelter Grundstücksfläche.
Die Gebührenhöhe ist jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Zum 1. Januar 2022 konnte die Schmutzwassergebühr um 20 Cent auf 3,32 € je m³ bezogenem Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr um 3 Cent auf 0,74 € je m² versiegelter Grundstücksfläche reduziert werden. Maßgeblich für die Gebührensenkung in 2022 war vor allem die gebührenmindernde Berücksichtigung des Gebührenüberschusses aus 2019 in Höhe von rd. 611.000 €.
Leider setzt sich diese positive Entwicklung in 2023 nicht fort.
Nach den aktuell vorliegenden Daten muss die Schmutzwassergebühr ab dem 1. Januar 2023 um 37 Cent auf 3,69 € je m³ bezogenem Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr um 10 Cent auf 0,84 € je m² versiegelter Grundstücksfläche erhöht werden.
Maßgeblich hierfür sind folgende Gründe:
Zum einen erhöht sich der an den EVS abzuführende einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2023 von 3,054 €/m³ Abwasser um 9,2 Cent auf 3,146 €/m³ Abwasser. Zum anderen haben sich der der Schmutzwasser-Gebührenkalkulation zugrundeliegende Frischwasserverbrauch um 16.424 m³ und die der Niederschlagswasser-Gebührenkalkulation zugrundeliegende versiegelte Fläche um 137.203 m² reduziert. Vor allem ist jedoch gegenüber dem in der Gebührenkalkulation für 2022 berücksichtigten Gebührenüberschuss aus 2019 in Höhe von ca. 611.000 € in der Gebührenkalkulation für 2023 ein Gebührendefizit aus 2020 in Höhe von rd. 125.000 € zu berücksichtigen.
Die Abwassergebührenkalkulation für 2023 ist als Anlage beigefügt.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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294 kB
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