Beschlussvorlage - 2022/1603

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Am 8. Oktober 2020 hat der Stadtrat die Neufassung der Völklinger Abwassergebührensatzung beschlossen. Hiermit wurde eine in Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilte Abwassergebühr eingeführt („gesplittete Abwassergebühr“).

 

Nach der damals zu Grunde liegenden Kalkulation wurden die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2021 wie folgt festgesetzt:

- Schmutzwassergebühr = 3,52 € je m³ bezogenem Frischwasser,

- Niederschlagswassergebühr = 0,77 € je m² versiegelter Grundstücksfläche.

 

Die Gebührenhöhe ist jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Zum 1. Januar 2022 konnte die Schmutzwassergebühr um 20 Cent auf 3,32 € je m³ bezogenem Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr um 3 Cent auf 0,74 € je m² versiegelter Grundstücksfläche reduziert werden. Maßgeblich für die Gebührensenkung in 2022 war vor allem die gebührenmindernde Berücksichtigung des Gebührenüberschusses aus 2019 in Höhe von rd. 611.000 €.

 

Leider setzt sich diese positive Entwicklung in 2023 nicht fort.

 

Nach den aktuell vorliegenden Daten muss die Schmutzwassergebühr ab dem 1. Januar 2023 um 37 Cent auf 3,69 € je m³ bezogenem Frischwasser und die Niederschlagswassergebühr um 10 Cent auf 0,84 € je m² versiegelter Grundstücksfläche erhöht werden.

 

Maßgeblich hierfür sind folgende Gründe:

 

Zum einen erhöht sich der an den EVS abzuführende einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2023 von 3,054 €/m³ Abwasser um 9,2 Cent auf 3,146 €/m³ Abwasser. Zum anderen haben sich der der Schmutzwasser-Gebührenkalkulation zugrundeliegende Frischwasserverbrauch um 16.424 m³ und die der Niederschlagswasser-Gebührenkalkulation zugrundeliegende versiegelte Fläche um 137.203 m² reduziert. Vor allem ist jedoch gegenüber dem in der Gebührenkalkulation für 2022 berücksichtigten Gebührenüberschuss aus 2019 in Höhe von ca. 611.000 € in der Gebührenkalkulation für 2023 ein Gebührendefizit aus 2020 in Höhe von rd. 125.000 € zu berücksichtigen.

   

Die Abwassergebührenkalkulation für 2023 ist als Anlage beigefügt.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

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Anlagen

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