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Beschlussvorlage - 2022/1608

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Stadtrat Völklingen nimmt den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes Entsorgungsverband Saar (EVS) zur Kenntnis und erteilt den Vertretern in der Verbandsversammlung das Mandat

 

1. dem Wirtschaftsplan 2023 des EVS,

2. der Festlegung der Abfallgebühren 2023 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums und

3. der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

 

in der Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022 zuzustimmen.

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Sachverhalt

 

Der Zweckverband Entsorgungsverband Saar (EVS) wird die Tagesordnungspunkte zum Wirtschaftsplan 2023, zur Festlegung der Abfallgebühren 2023 und zur Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2022 behandeln und bittet um vorherige Beschlussfassung im Stadtrat Völklingen.

Der Stadtrat wird gemäß § 115 KSVG über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes unterrichtet. Der derzeitige Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 des Zweckverbandes ist als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der Bitte um Beschlussfassung hat der Stadtrat Völklingen nun die Möglichkeit, den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 (siehe Anlage) zu erörtern und den Vertretern in der Verbandsversammlung das Mandat zu erteilen, diesem zuzustimmen oder eine Weisung zu beschließen sofern dies gewünscht ist (gemäß § 114 Abs. 4 KSVG -siehe § 7 Abs. 2 EVSG i.V.m. § 114 Abs. 4 KSVG).

 

Begründung: 

zu 1

EVS-Abfallwirtschaft

Die Umsatzerlöse sinken gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 um rd. 1,7 Mio. EUR auf 69,8 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus den gesunkenen überörtlichen Beiträgen ausgeschiedener Kommunen resultiert, die durch die hohen Stromerlösen der AVA Velsen beeinflusst sind.

Das vom EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 34,3 Mio. EUR liegt um 6,9 Mio. EUR unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2022.Entscheidend hierfür sind gestiegenen Erlöse für gewerbliche Abfälle bei der EVS ABW GmbH und ein stark gesunkenes Entsorgungsentgelt, welches von der EVS ABW GmbH an die AVA Velsen GmbH zu leisten ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund höherer Belastungen für den Betrieb der Wertstoff-Zentren und den deutlich gestiegenen Baukosten.

 

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresüberschuss von 0,9 Mio. EUR.

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2023 weist Investitionen in Höhe von rd. 8,4 Mio. EUR brutto aus. Davon entfallen 2,5 Mio. EUR auf die Renovierung der bestehenden Verwaltungsgebäude. 

Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaftwird wesentlich beeinflusst von nachfolgenden Ergebnistreibern:

· AVA Velsen (Anzahl der Revisionen / Stromerlöse)

· Rekultivierung von Deponien

 

EVS-Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2023 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2021) sinkt um 2,55%.

Um den Rückgang zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 3% von bisher 3,054 EUR pro cbm auf 3,146 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,0 Mio. EUR auf 143,5 Mio. EUR steigt.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 0,4 Mio. EUR oder 1,4 % auf 28,1 Mio. EUR. Der Materialaufwand steigt um 12,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Kostentreiber ist hauptsächlich der um rd. 11,5 Mio. EUR gestiegene Stromaufwand. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung vorhandenen Erkenntnisse und einer eigenen Preissimulation wurde der Planansatz für Strom als Hauptenergieträger festgelegt. Der Zinsaufwand steigt um 1,8 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des Ukraine-Krieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren gestiegen. Eine weitere Erhöhung wird erwartet.

 

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von 8,1 Mio. EUR.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2023 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 83,5 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 63,6 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 12,2 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 2,1 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen.Zusätzliche 5,6 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand. Weiterhin ist aus Vorsichtsgründen ein anhaltend hohes Energiepreisniveau unterstellt; die Entwicklung ist im Jahr 2023 neu zu bewerten.

 

zu 2

 

Anders, als zunächst zu erwarten war, müssen die Abfallgebühren des EVS zum 01.01.2023 nicht erhöht werden.

Wieso bleiben die Abfallgebühren seit 2012 stabil?

· Weil die Menge der Hausabfälle weitgehend konstant war und dadurch auch die Abfallgebühreneinnahmen.

· Weil seit 2017 das AHKW Neunkirchen nicht mehr zur Beseitigung der Hausabfälle benötigt wird und so jährliche Ausgaben in Höhe von rund 12 Millionen Euro wegfallen.

· Weil Eigenkapital aufgebaut werden konnte.

 

Wieso kann der EVS auch in 2023 auf eine Gebührenerhöhung verzichten?

· Weil zum Ausgleich etwaiger Jahresfehlbeträge bzw. in vielen Bereichen deutlich gestiegener Kosten zunächst das vorhandene Eigenkapital genutzt werden kann und

· insbesondere durch die aktuelle Strompreisentwicklung deutlich höhere Erlöse für den von der AVA Velsen ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu verzeichnen sind.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2023 – anders als in den Vorjahren – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

 

zu 3

Zum ersten Mal seit zehn Jahren steigt der Einheitliche Verbandsbeitrag

(Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) zum 01.01.2023 moderat und zwar um 3 Prozent - von 3,054 Euro um 9,2 Cent auf 3,146 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 46 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 4,18 Euro pro Bürger(in) und Jahr.

 

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

· Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.

· Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.

· Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.

· Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.

· Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

 

Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2023 steigen?

· Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.

· Weil Aufwandssteigerungen - insbesondere bei Strom und Zinsen – sonst zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen würden.

 

Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz

dramatischer Kostensteigerungen in allen Bereichen so moderat zu gestalten?

· Nur ein Drittel der künftig deutlich höher ausfallenden Mehraufwendungen wird durch eine Beitragssteigerung finanziert, zwei Drittel können über Rücklagen abgefedert werden, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben.

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2023 – anders als in den Vorjahren – insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

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Anlagen

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