Beschlussvorlage - 2022/1576

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Stadt Völklingen finanziert die Neubeschaffung von Bordrechnern für das mit der Verkehrsleistung betraute Verkehrsunternehmen, die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, mit Mitteln bis zu einer Höhe von 356.000€. Die Mittel in Höhe von 356.000€ werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Zuschüsse des MUKMAV und des KCD in Höhe von zusammen rund 206.000€ und durch Kürzung des Mittelansatzes bei USK 88000.94000 (Ausbau Parkplatzflächen am Alten Brühl) um 150.000€.

 

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Sachverhalt

 

Zur Umsetzung des KCD-Projektes „Bargeldloses Bezahlen im ÖPNV im Saarland“ wurde in der AG Technik der SNS GmbH festgestellt, dass eine entsprechende Aufrüstung der seit 2013 beschafften Bordrechner weder wirtschaftlich noch technologisch sinnvoll ist. Eine Neubeschaffung der Bordrechner ist darüber hinaus notwendige Basis zur Umsetzung weiterer digitaler Projekte im Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) und zur Aufrechterhaltung einer stabilen Kommunikation mit den Fahrzeugen.

 

Daher wird eine Neubeschaffung der Bordrechner vorgeschlagen.

 

Eine Neubeschaffung der Bordrechner ist seitens des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) bezüglich der digitalen Komponenten förderfähig (59% Förderquote).

 

Die nicht förderfähigen Beschaffungskosten wären durch den Antragssteller zu tragen.

 

Die Mitarbeiter des Kompetenzcenters Digitalisierung, die SNS GmbH und die Mitarbeiter des MUKMAV haben bereits ein Angebot des derzeitigen Lieferanten (Systemhaus Atron) erhalten und die Zulässigkeit einer Direktvergabe an Atron vergaberechtlich geprüft. Die SNS GmbH hat bereits eine Bekanntmachung über die Beauftragung von Atron im Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlicht. Aktuell wird ein möglicher Beschaffungsprozess erarbeitet.

 

Für die vergebene Verkehrsleistung auf dem Gebiet der Stadt Völklingen werden bei dem betrauten Verkehrsunternehmen, den Völklinger Verkehrsbetrieben, 52 Bordrechner benötigt.

Die Kosten pro Stück betragen 6.832,51 € (gemäß aktueller Preiszusage von Atron, Gesamtkosten 355.290,44€), sodass sich der Eigenanteil des Antragstellers auf 148.906,81 € beläuft.

 

Antragsteller können der Aufgabenträger oder das betraute Verkehrsunternehmen sein. Die VVB hat jedoch erklärt, dass sie den Eigenanteil nicht finanzieren kann. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Stadt Völklingen als zuständiger Aufgabenträger den Eigenanteil der Beschaffungskosten übernimmt und Antragssteller beim MUKMAV wird.

 

Die VVB wird die Beschaffung der Bordrechner ausführen und daher die erforderlichen Mittel die Stadt Völklingen weitergeleitet bekommen (Fördersumme und Eigenanteil der Beschaffungskosten).

Dies ist beihilferechtlich mit entsprechenden Verträgen als Nachtrag zum bestehenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag möglich. Das Verkehrsunternehmen ist zudem bei der Beschaffung vorsteuerabzugsberechtigt.

 

Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug die neuen Bordrechner gemäß den Auflagen und Vorgaben des Aufgabenträgers und gemäß den Verpflichtungen aus dem Förderbescheid des MUKMAV im Betrieb einzusetzen. Eine entsprechende Weiterführung der Nutzung im Rahmen der anstehenden Neuvergabe wird im neuen ÖDA berücksichtigt.

 

Der entsprechende Nachtrag zum ÖDA wird separat in den entsprechenden Gremiensitzungen beschlossen.

 

Im Rahmenvertrag der SNS GmbH mit der Firma Atron soll vereinbart werden, dass die erste Summe (15% bei Bestellung (70% bei Lieferung, 15% bei Inbetriebnahme)) erst 2023 fällig wird.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Da im Haushalt der Stadt die erforderlichen Mittel in Höhe von 356.000€ derzeit nicht zur Verfügung stehen, müssen diese außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch Zuschüsse des MUKMAV und des KCD in Höhe von zusammen rund 206.000€ und durch Kürzung des Mittelansatzes bei USK 88000.94000 (Ausbau Parkplatzflächen am Alten Brühl) um 150.000€.

 

 

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