Beschlussvorlage - 2022/1422
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, Sanierung und Modernisierung Interkulturelles Kompetenzzentrum Saarstraße. Hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
- beteiligt:
- Techn. Gebäude- und Projektmanagement; Bauverwaltung, Städtebauförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Völklingen
|
Anhörung
|
|
|
07.07.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
21.07.2022
|
Sachverhalt
Die Sanierung und Modernisierung des Interkulturellen Kompetenzzentrums in der Saarstraße in Wehrden wurde als städtebauliche Einzelmaßnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ aufgenommen. Es handelt sich dabei um ein Sonderprogramm der Städtebauförderung von Bund und Land für entsprechende Vorhaben in bereits laufenden Gesamtmaßnahmen und innerhalb eines bereits bestehenden Fördergebiets.
Unter dem Oberziel der Schaffung stabiler Quartiere für ein gutes Zusammenleben und die Integration aller Bewohnerinnen und Bewohner werden mit dem Investitionspakt insbesondere die Ziele:
- Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
- Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und Barrierefreiheit,
verfolgt.
Zusammensetzung und Arbeitsinhalte
Bei dem Interkulturellen Kompetenzzentrum handelt sich um eine solche soziale Infrastruktur inmitten des Soziale Stadt-Gebiets „Wehrden und Innenstadt“ mit großer Bedeutung für die Gemeinwesenarbeit, für Integration, Austausch und Begegnung im Stadtteil und darüber hinaus.
Das Interkulturelle Kompetenzzentrum setzt sich zusammen aus der Arbeitskammer des Saarlandes und aus dem gemeinnützigen Verein BARIŞ - Leben und Lernen e.V. Begonnen wurde die Gemeinwesen-/Integrationsarbeit bereits 1984 mit einer Schülerhilfe in den Räumen der damaligen Grundschule unter der Trägerschaft der Arbeitskammer. 1986 wurde von Mitarbeitern dieser Schülerhilfe zusammen mit Eltern und interessierten Bürgerinnen verschiedener nationaler Herkunft der gemeinnützige Verein BARIŞ gegründet. Ziel des Vereins ist es, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Die Arbeit von BARIŞ beinhaltet im Einzelnen die berufsorientierte und sozialpädagogische Förderung von jungen Menschen, Angebote für Frauen, Beratungsdienst für migrationsbedingte psychosoziale Problemlagen, Sprachförderung im Grundschulbereich sowie die Durchführung von Informations- und kulturellen Veranstaltungen.
Die Arbeitskammer des Saarlandes, zeichnet verantwortlich für schulbezogene Hilfen inclusive sozialpädagogischer Förderung sowie auch außerschulische Kinder- und Jugendarbeit. Daneben bietet sie Sozialberatung, insbesondere für Familien mit Migrationshintergrund, an. Die in der praktischen Arbeit gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse werden von den Mitarbeiterinnen der Arbeitskammer weitergegeben. Dies geschieht durch Beratungs- und Informationsgespräche, bedarfsorientierte Fachveranstaltungen, interkulturelle und interreligiöse Foren sowie durch Öffentlichkeitsarbeit in Form von Publikationen. Sie richtet sich sowohl an Einzelpersonen, Organisationen wie Schulen, Kindergärten, Kirchengemeinden, Gewerkschaften, Institutionen sozialer Arbeit als auch an politisch Verantwortliche.
Finanzierung der Arbeit
Während die Sozialberatung, schulbezogene und sozialpädagogische Förderung komplett von der Arbeitskammer finanziert wird, werden die Regelangebote von BARIŞ finanziell zu 75 Prozent vom Regionalverband Saarbrücken und zu 20 Prozent von der Arbeitskammer ge-tragen. Der Verein selbst leistet eine Eigenbeteiligung von 5 Prozent und organisiert darüber hinaus zahlreiche beitrags- und spendenfinanzierte Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Im Januar 2021 wurde in einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Regio-nalverband, Arbeitskammer und BARIŞ die Förderung des sozialraumorientierten Angebots bis 2023 finanziell abgesichert. Von einer Fortführung dieser Absicherung darüber hinaus kann fest ausgegangen werden.
Gebäudebeschreibung
Bei dem entsprechenden Gebäude in der Saarstraße 25 im Unteren Wehrden handelt es sich um das ehemalige (Grund-)Schulgebäude im Eigentum der Stadt, das 1894 erbaut wurde. Das historische, jedoch nicht unter Denkmalschutz stehende Gebäude hat zwei Vollgeschosse sowie ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Der in L-Form angelegte Dachgeschossbereich ist mit einem Walmdach versehen und mit Dachziegeln eingedeckt, der nicht mit einem Dachgeschoss versehene zweigeschossige Gebäudeteil besitzt ein leicht geneigtes Pultdach, das mit Eternitwellplatten abgedeckt wird. Das Hauptgebäude nimmt eine Grundfläche von rd. 565 m² ein. 1957 wurde eine Sporthalle angebaut, Gebäude und Sporthalle sind durch einen eingeschossigen Flachdachbau miteinander verbunden, der als Eingang zur Turnhalle dient. Die insgesamt 3.361 m² große städtische Parzelle beinhaltet darüber hinaus einen öffentlichen Kinderspielplatz.
Sanierungsbedarf und -konzept
Die Stadt Völklingen stellt der Arbeitskammer das Gebäude per Vertrag zur Verfügung. Die Arbeitskammer unterhält und bewirtschaftet das Gebäude. Auch wenn immer wieder verschiedene bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt wurden, besteht zwischenzeitlich auch in Hinblick auf das Alter des Gebäudes ein grundlegender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf insbesondere in den Bereichen Dach, Elektroinstallation, sanitäre Einrichtungen, Dämmung und Brandschutz. Alle baulichen Maßnahmen, die Gegenstand einer Förderung sein sollen, zielen insbesondere auf die Verbesserung der baulichen und räumlichen Bedingungen für die soziale Einrichtung, so dass sie die ihr zukommende Funktion der sozialen Integration und der Inklusion besser bewältigen und weiter ausbauen kann. Dabei geht es auch um die Anpassung der auf die ursprüngliche Schulnutzung ausgerichteten Grundrisse auf die jetzigen Nutzungsanforderungen.
Das inhaltliche Konzept zur Neunutzung der Räume wurde von den Trägern in Zusammenarbeit mit der Stadt erarbeitet. Mit dem vorgesehenen Ausbau können bestehende Räumlichkeiten aufgewertet werden und bisher nicht nutzbare Räume nutzbar gemacht werden. Damit können die verschiedenen Arbeitsbereiche entzerrt werden und es wird allen Beteiligten im Haus ermöglicht, ein noch größeres Spektrum von Maßnahmen und Projekten durchführen zu können. Insbesondere durch den Einbau eines Personenaufzugs werden alle Bereiche auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich und nutzbar gemacht.
Die für den Um- und Ausbau erforderlichen Architektenleistungen werden vom städtischen Fachdienst 55, Technisches Gebäude – und Projektmanagement, übernommen. Ein Vertreter oder eine Vertreterin des Fachdienstes wird die Entwurfsplanung in den Sitzungen des Ortsrates und des Ausschusses vorstellen.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird ein Förderantrag beim Ministerium für Inneres Bauen und Sport des Saarlandes eingereicht werden. Erst nach Vorliegen des Förderbescheids kann die Ausführungsplanung erarbeitet werden und die Ausschreibung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
Über das Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier können 1,5 Mio Euro Bau- und Planungskosten zur Förderung eingereicht werden. Die Förderquote durch Bund und Land beträgt 90 %. Damit verbleiben 150.000 € als Eigenmittel bei der Stadt. Entsprechende Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 60000.94000 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
956,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
365,7 kB
|