Beschlussvorlage - 2022/1427

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Zur Beschlussfassung des Haushaltes 2022 des Zweckverbandes Regionalentwicklung Warndt werden -keine/folgende- Weisungen beschlossen.

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Sachverhalt

 

Der Zweckverband Regionalentwicklung Warndt hat den Entwurf seines Haushaltes 2022 übersandt.

 

Der Stadtrat hat gemäß § 13 Absatz 3 KGG i.V.m. § 114 Absatz 4 KSVG das Recht, in den dem Stadtrat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten eine Weisung an die Vertreter der Stadt Völklingen in der Verbandsversammlung zu erteilen.

 

Die Vertreter sind in diesem Fall an die Weisung gebunden.

 

Dem Stadtrat steht es demnach frei, eine Weisung zu erteilen oder nicht. Damit er dies tun kann, ist er gemäß § 115 Absatz 1 Satz 1 KSVG über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes zu unterrichten.

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