Beschlussvorlage - 2022/1404
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Rahmenbedingungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt und Verkehr
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Vorberatung
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21.06.2022
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Geplant
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Stadtrat
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Information
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15.12.2022
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Sachverhalt
Die Verwaltung beschäftigt sich bereits seit Mitte 2021 mit dem Thema Klimaschutzmanagement. Dazu fand ein Austausch mit dem Regionalverband Saarbrücken sowie mehreren Kommunen statt und es wurden Informationen über das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) eingeholt.
Im Ergebnis bietet die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements enormes Potenzial für die Stadt Völklingen.
Aufgabe Klimaschutzmanager/innen
Klimaschutzmanager/innen haben die Aufgabe, Klimaschutzkonzepte zu erstellen bzw. Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept umzusetzen. Förderfähig sind sowohl die Stellen für das Klimaschutzmanagement als auch das Klimaschutzkonzept selbst sowie die Umsetzung von Maßnahmen.
Integrierte Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.
Die Klimaschutzmanagerinnen und -manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Im Rahmen der Klimaschutzkonzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung/Organisation, mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die Erstellung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe beim Antragsteller zu integrieren.
Das Klimaschutzkonzept soll spätestens nach 24 Monaten gerechnet vom Zeitpunkt der Einstellung des/der Klimaschutzmanagers/-managerin vorliegen. Das Konzept kann extern vergeben werden und ist ebenfalls förderfähig!
Entsprechende Kofinanzierungsmittel sind in den städtischen Haushalt einzustellen.
Voraussetzung für die Installierung einer Klimaschutzmanagementstelle
Für Kommunen ist zu beachten, dass das Klimaschutzmanagement langfristig in der kommunalen Verwaltung verankert werden soll, weshalb das zusätzlich einzustellende Personal für Klimaschutzmanagement bei der Kommune beschäftigt werden muss.
Regelförderquote 70 %, für finanzschwache Kommunen 90 % (ab 2023)
Kommunen gelten als finanzschwach, sofern Sie an einem Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm des Landes teilnehmen oder wenn ihnen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bestätigt wird. Ein entsprechender Nachweis ist jeweils beizufügen.
Die Kommune muss also entsprechende Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils einstellen (Stellenplan!).
Weitere Rahmenbedingungen Klimaschutzmanagementstelle
- Es muss sich um eine neue, zusätzliche Stelle handeln!
- Nachtragsstellenplan!
- Förderung bis max. 5 Jahre möglich (zunächst für 2 Jahre, dann jeweils Verlängerung möglich!)
Antragsverfahren und Antragsstellung
Anträge zur Installierung einer Klimaschutzmanagementstelle können ganzjährig bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit des Antrags beträgt 5 - 6 Monate.