Beschlussvorlage - 2022/1369-002

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

(Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

 

2.)

Zu Lasten des Haushaltes 2023 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.900.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 900.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 500.000 €

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.500.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 600.000 €

- USK 63000.96654 - Gehwegausbau „Püttlinger Straße“: 150.000 €

 

3.)

Zu Lasten des Haushaltes 2024 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 2.000.000 € eingestellt:

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.100.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

 

4.)

Zu Lasten des Haushaltes 2025 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 900.000 € eingestellt:

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

 

5.)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2020 bis 2025 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2020: 11.984.500 €

2021: 18.326.110 €

2022: 25.960.000 €

2023: 22.012.000 €

2024: 19.775.500 €

2025: 8.479.000 €

 

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Sachverhalt

 

 

Zusammen mit dem Änderungsantrag zum Investitionshaushalt hat die SPD-Fraktion auch beantragt, für den nächsten HA sowie Stadtrat die Beschlüsse zum investiven Haushalt sowie die Haushaltssatzung für den Haushalt 2022 zum Beschluss vorzubereiten.

Im Nachgang zu Vorlage Nr. 2022/1369 werden daher folgende Unterlagen nachgereicht:

  - Haushaltssatzung 2022

  - Investitionsprogramm 2020 - 2025 gemäß Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO

  - Teilfinanzpläne (Investitionen) nach Budgets

Was den Ergebnishaushalt, die Berechnungsblätter und das Investitionsprogramm 2020 - 2025 nach städt. Muster angeht, haben sich gegenüber der Vorlage Nr. 2022/1369 keine Änderungen ergeben, so dass auf eine erneute Beifügung verzichtet wird.

 
Es wird jedoch noch einmal darauf hingewiesen, dass mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf die zulässige Defizitobergrenze knapp um 15.530,22 € überschritten wird. Zur Genehmigungsfähigkeit bedarf es daher noch einer weiteren Einsparung bzw. Einnahmeverbesserung.



 

 

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Anlagen

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