Beschlussvorlage - 2022/1369-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Haushaltsberatungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussentwurf
…
1.)
Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
(Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)
2.)
Zu Lasten des Haushaltes 2023 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.900.000 € eingestellt:
- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 900.000 €
- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €
- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 500.000 €
- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.500.000 €
- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 600.000 €
- USK 63000.96654 - Gehwegausbau „Püttlinger Straße“: 150.000 €
3.)
Zu Lasten des Haushaltes 2024 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 2.000.000 € eingestellt:
- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.100.000 €
- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €
4.)
Zu Lasten des Haushaltes 2025 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 900.000 € eingestellt:
- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €
5.)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2020 bis 2025 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2020: 11.984.500 €
2021: 18.326.110 €
2022: 25.960.000 €
2023: 22.012.000 €
2024: 19.775.500 €
2025: 8.479.000 €
Sachverhalt
Zusammen mit dem Änderungsantrag zum Investitionshaushalt hat die SPD-Fraktion auch beantragt, für den nächsten HA sowie Stadtrat die Beschlüsse zum investiven Haushalt sowie die Haushaltssatzung für den Haushalt 2022 zum Beschluss vorzubereiten.
Im Nachgang zu Vorlage Nr. 2022/1369 werden daher folgende Unterlagen nachgereicht:
- Haushaltssatzung 2022
- Investitionsprogramm 2020 - 2025 gemäß Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO
- Teilfinanzpläne (Investitionen) nach Budgets
Was den Ergebnishaushalt, die Berechnungsblätter und das Investitionsprogramm 2020 - 2025 nach städt. Muster angeht, haben sich gegenüber der Vorlage Nr. 2022/1369 keine Änderungen ergeben, so dass auf eine erneute Beifügung verzichtet wird.
Es wird jedoch noch einmal darauf hingewiesen, dass mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf die zulässige Defizitobergrenze knapp um 15.530,22 € überschritten wird. Zur Genehmigungsfähigkeit bedarf es daher noch einer weiteren Einsparung bzw. Einnahmeverbesserung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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147,3 kB
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