Informationsvorlage - 2022/1380

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Sachverhalt

 

 

Der Haushaltsplanentwurf (Ergebnishaushalt) für das Haushaltsjahr 2022 wurde auf der Grundlage des vom Stadtrat am 17.02.2022 beschlossenen Haushaltsentwicklungskonzeptes aktualisiert. Zusätzlich erfolgten folgende drei Änderungen:

Der Ansatz für die Gewerbesteuer wurde aufgrund der aktuellen Entwicklung von 14,5 Mio. € auf 16,5 Mio. € erhöht. Dementsprechend wurde auch der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage von 1,1 Mio. € auf 1,26 Mio. € erhöht. Diese Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf das strukturelle Defizit, da sowohl die Gewerbesteuer als auch die Gewerbesteuerumlage unter die sogenannte "Normalentwicklung" fallen.

Für die zusätzlichen Aufwendungen für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine gewährt das Innenministerium den saarländischen Kommunen eine Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 5 Mio. €. Auf Völklingen entfallen hiervon entsprechend seiner Einwohnerzahl 206.510 €. Sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite wurde ein entsprechender Ansatz gebildet.

In der Hauptausschusssitzung am 17.03.2022 wurde beschlossen, für die Dauer von 12 Monaten eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage anzumieten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 58.411 €. Bei Vertragsbeginn am 01.07.2022 entfallen hiervon 30.136 € auf das Haushaltsjahr 2022 und 28.275 € auf das Haushaltsjahr 2023.

Die letztgenannte Änderung führt dazu, dass die zulässige Defizitobergrenze nun wieder knapp um 15.530,22 € überschritten wird. Zur Genehmigungsfähigkeit bedarf es daher noch einer weiteren Einsparung bzw. Einnahmeverbesserung.

Das Investitionsprogramm ist, soweit es die Zuständigkeit des Ortsrates Völklingen betrifft, ebenfalls beigefügt.


 

 

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