Beschlussvorlage - 2022/1378
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsmannsbezirk VI Völklingen-Wehrden
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Recht und Versicherungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Entscheidung
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18.05.2022
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Sachverhalt
Die Amtszeit des Schiedsmannes im Schiedsmannsbezirk VI - Völklingen-Wehrden endete am 29.12.2021. Eine Neuwahl ist deshalb erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher in den Völklinger Stadtnachrichten am 12.04.2022 Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 29.04.2022 bewerben.
Herr Ulrich Gebhardt hat mit Schreiben vom 24.03.2022 sein Interesse an der Wahl zum Schiedsmann bekundet. (Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt)
Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:
§ 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:
Abs. 1
Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Abs. 2
Das Amt kann nicht bekleiden
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Abs. 3
In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;
3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,3 kB
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