Beschlussvorlage - 2022/1313

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Dem Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Planänderungen und -ergänzungen gemäß der Abwägungsvorlage zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die formale Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen bzw. durch Dritte durchführen zu lassen.

 

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Sachverhalt

 

Der Rat der Stadt Völklingen hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“, 1. Änderung in Völklingen-Lauterbach beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Bestandssicherung und Erweiterung des vorhandenen Betriebsgeländes zur Herstellung von Lagerflächen und ggf. einer Lagerhalle. Vor diesem Hintergrund soll der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahre 1987 geändert werden, da dieser im geplanten Erweiterungsbereich Ausgleichsmaßnahmen (Sukkzessionsflächen) festsetzt und somit die Planungsabsichten der Fa. Boor nicht realisiert werden könnten.

Der Bebauungsplan soll im regulären Verfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt und ein „eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden. Ein eingeschränktes Gewerbegebiet wird festgesetzt, um die weiter nördlich gelegene Wohnbebauung nicht zu beeinträchtigen und die Auswirkungen auf das Natura2000-Gebiet zu minimieren.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig (im sogenannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) auch die derzeitige Darstellung „Grünfläche“ in „Gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan zu ändern.
Ein entsprechender Antrag zur Durchführung des Bauleitverfahrens und der Beantragung der Änderung des Flächennutzungsplanes im „Parallelverfahren“ wurde beim Regionalverband Saarbrücken gestellt.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Auf Grundlage eines Bebauuungsplanentwurfes wurde mit Schreiben vom 29.03.2021 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich des sogenannten Scoopings (Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung zum Bebauungsplan) durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte über die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Neuen Rathaus in der Zeit vom 26.04.2021 bis einschließlich 10.05.2021. Seitens der Bürgerschaft wurden keine Anregungen vorgebracht.

Von den 81 angeschriebenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, haben 33 geantwortet, von denen 22 keine Anregungen und Bedenken vorbrachten. Die von den übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen, Bedenken, Informationen und Hinweise wurden entsprechend der als Anlage beiliegenden Abwägungssynopse in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf in Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht eingearbeitet sowie ein geologisches Gutachten erstellt.

Nach der Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf wird dieser gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Parallel dazu werden die weiterhin von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Entwurf gebeten.

Ergeben sich aus den Beteiligungen keine erheblichen Bedenken, die zu Änderungen des Planes führen würden, kann der Plan nach Ablauf der Beteiligungsfristen als Satzung beschlossen werden.

 

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