Beschlussvorlage - 2022/1354

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Frau Yasemin Terzioglu, wohnhaft in Poststraße 73 in 66333 Völklingen wird zur Schiedsfrau für den Bezirk II-Völklingen-West für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

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Sachverhalt

 

Der Schiedsmannsbezirk ist seit längerer Zeit nicht besetzt. Eine Neuwahl ist deshalb erforderlich.

 

Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher im Völklinger Wochenspiegel am 19.03.2022 und in den Völklinger Stadtnachrichten am 29.03.2022. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 09.04.2022 bewerben.

 

Frau Yasemin Terzioglu hat mit E-Mail vom 04.04.2022 ihr Interesse an der Wahl zur Schiedsfrau bekundet.

 

(Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt)

 

 Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:

 

 § 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:

 

Abs. 1

 

Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

 

Abs. 2

 

Das Amt kann nicht bekleiden

 

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

 

 2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist. 

 

 

 

Abs. 3

 

In das Amt soll nicht berufen werden,

1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;

3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.

 

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Anlagen

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